Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein bald wieder nutzbar
Kiel – Zweitwohnungsbesitzer im Norden dürfen vom 4. Mai an ihr Feriendomizil voraussichtlich wieder nutzen. Das teilte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) nach einer Telefonkonferenz der Landesregierung mit Landräten und Oberbürgermeistern mit.
Günther, der zu der Schalte eingeladen hatte, betonte, man habe sich darauf verständigt, die Eigennutzung von Zweitwohnungen auf den Inseln und Halligen sowie dem Festland dann voraussichtlich wieder möglich zu machen. Ein Regierungssprecher stellte auf Nachfrage klar, Zweitwohnungsbesitzer dürften ihre im selben Hausstand lebenden Partner und Kinder mitnehmen – nicht aber Freunde.
Um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen, sind Touristen in Schleswig-Holstein seit Mitte März unerwünscht. Dies gilt auch für Zweitwohnungsbesitzer. Allein in Nordfriesland – unter anderem mit der Insel Sylt und St. Peter Ording – gibt es 14.000 Zweitwohnungen. Sollte der Beschluss umgesetzt werden, wäre dies die erste Lockerung im Tourismus-Bereich. Insbesondere in Hamburg, wo viele Zweitwohnungsbesitzer ihren Hauptwohnsitz haben, hatte das Verbot, Verärgerung ausgelöst.
An dem Telefon-Gipfel nahmen außer Günther auch Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) sowie Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) teil. Einig war die Runde, dass die Verständigung selbstverständlich unter dem Vorbehalt des weiteren Infektionsgeschehens stehe und dass dieses sorgfältig beobachtet werden müsse, wie der Regierungssprecher betonte.
Günther steckte nach der Konferenz den Kurs ab: «Wir müssen den Weg von Lockerungen weiterhin behutsam gehen und sorgfältig abwägen, an welchen Stellen mit Blick auf das Infektionsgeschehen bestehende Einschränkungen zurückgenommen werden können.»
Mit Blick auf die in der Landesverordnung bestehenden Betretungsverbote für Inseln und Halligen und deren beschränkte medizinische Versorgungskapazitäten sei das Gesundheitsministerium zu dem Ergebnis gekommen, dass in einer nächsten Lockerungsstufe die Eigennutzung von Nebenwohnungen hier unter einer Auflage zugelassen werden könne.
So gelte für den Fall der Anordnung von Quarantänemaßnahmen, dass Zweiwohnungsbesitzer die Quarantäne beziehungsweise Isolation binnen eines Tages am Erstwohnsitz angetreten haben müssen. Das Land werde dazu mit den drei betroffenen Gesundheitsämtern Leitlinien für die infektionsmedizinisch angemessene Rückreise erarbeiten.
Die Landesverordnung werde zum 4. Mai hinsichtlich der Betretungsverbote entsprechend angepasst – vorausgesetzt Mitte nächster Woche liege eine Infektionsmedizinische-Lagebeurteilung vor, die weitere Lockerungen überhaupt ermögliche.
Die Landesregierung regte zudem an, die entsprechenden Regelungen zum Verbot der Eigennutzung von Nebenwohnungen auf dem Festland mit Ablauf 3. Mai auslaufen zu lassen und nicht zu verlängern, sagte Günther und fügte hinzu: «Aus unserer Sicht ist es wichtig, an dieser Stelle ein einheitliches Vorgehen im Land zu erzeugen.»
Günther kündigte auch eine Lockerung für Menschen mit Hauptwohnung auf einer Insel oder Hallig an. So sollen deren Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister und in gerader Linie Verwandte Inseln und Halligen wieder betreten dürfen.
Die Landräte begrüßten einen Stufenplan für eine Lockerung der Schutzmaßnahmen im Bereich Tourismus. Sofern die Landesregierung zum 4. Mai die genannten Maßnahmen für den Zugang zu den Inseln und Halligen umsetze, würden die Landräte die von ihnen verfügten Verbote der Zweitwohnungsnutzung auf dem Festland ebenfalls aufheben, sagte Reinhard Sager stellvertretend für die Landräte der touristisch geprägten Kreise in Schleswig-Holstein. Sager ist Landrat des Kreises Ostholstein und Vorsitzender des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages. Voraussetzung sei auch hier, dass Mitte nächster Woche absehbar sei, dass das Infektionsgeschehen weitere Lockerungen überhaupt ermögliche.
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(dpa)