Zuschauer-Teilausschluss: DFB stimmt Antrag von Dynamo zu

Dresden – Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat dem Antrag von Dynamo Dresden zugestimmt, den vom DFB-Sportgericht am 18. Januar ausgesprochenden Zuschauer-Teilausschluss wegen des sogenannten Bullenkopf-Wurfes nicht während der ersten drei Heimspiele der Rückrunde umzusetzen.

Das teilte der Zweitligist mit. Demnach werde die Sperrung des Stehplatzbereiches erst am 5. April zum Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim wirksam. Der Wurf eines abgeschnittenen Bullenkopfes und zahlreiche Beleidigungen seiner Fans gegen den Rivalen RB Leipzig im Pokalspiel am 20. August hatten Dynamo Dresden die Teilsperrung des Stadions eingebracht.

«Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der DFB unserem Antrag und unseren Argumenten für eine Aufschiebung des Zuschauer-Teilausschlusses gefolgt ist», erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born. Dresden hatte beantragt, dass das Urteil nicht zu den Partien gegen Union Berlin, Hannover 96 und Kaiserslautern umgesetzt wird, da diese als Sicherheitsspiele eingestuft wurden.

Darüber hinaus gaben die Sachsen bekannt, dass sie keine weiteren juristischen Schritte gegen das Urteil des DFB-Bundesgerichtes unternehmen werden. In der schriftlichen Urteilsbegründung des DFB-Bundesgerichtes sei nachvollziehbar geschildert worden, dass die Anzahl von Vorkommnissen zum Widerruf der Bewährung geführt habe. Zudem seien laut Born die geringen Erfolgsaussichten und die damit verbundenen Kosten im sechsstelligen Bereich ein zu hohes Risiko für den Verein.

Fotocredits: Thomas Eisenhuth
(dpa)

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