Züge haben Vorfahrt: Vor Bahnübergang bremsbereit bleiben

Bonn – Langsam und bremsbereit – so nähern sich Autofahrer am besten einem Bahnübergang. Das rät der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Denn auch ohne Schranken oder Lichtsignale weist ein Andreaskreuz immer auf die Vorfahrt des Zugverkehrs hin.

Funktionsstörungen von Schranken und Signalleuchten seien zwar laut DVR «extrem selten», aber nie komplett auszuschließen. Die Schienen überqueren die Autofahrer dann zügig, sollten aber mit Bodenwellen rechnen. Überholen ist ab 240 Meter vor einem Übergang bis hinter das letzte Gleis verboten.

Bei sich schließenden oder bereits geschlossenen Schranken müssen sie allerdings genauso anhalten wie bei rotem oder gelbem Licht sowie Blinkleuchten. Erst wenn die Lichter erloschen und Schranken wieder komplett offen sind, dürfen die Autofahrer weiterfahren. Wer etwa die Lichtzeichen ignoriert, kann laut DVR mit einem Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Die Fahrt durch geschlossene Halbschranken kann 700 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot nach sich ziehen.

In der Regel weist ein dreieckiges Gefahrenzeichen mit einem stilisierten Zug im Voraus auf einen Bahnübergang hin. Mehrere Warnbaken geben den Abstand zum Übergang an.

Fotocredits: Jens Büttner
(dpa/tmn)

(dpa)
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