Zu hohen Spritverbrauch von Autos ausführlich dokumentieren
Andernach – Wenn ein Auto deutlich mehr Sprit benötigt als vom Hersteller angegeben, kann der Kunde vom Händler die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Denn der Mehrverbrauch gilt dann als wesentlicher Mangel.
«Dazu gibt es höchstrichterliche Entscheidungen, die besagen, dass so ein Mangel ab zehn Prozent Mehrverbrauch vorliegt», sagt Jens Dötsch aus Andernach, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Er rät, den Mehrverbrauch genau zu dokumentieren und Beweise zu sammeln. «Das können etwa Fotos vom Bordcomputer mit dem Durchschnittsverbrauch oder Fahrtenbücher sowie entsprechende Tankquittungen sein.» Dabei gilt es, die jeweils anteiligen Streckenabteile wie Stadt, Land und Autobahn genau aufzuschreiben.
Haben sie mit diesen Unterlagen keinen Erfolg beim Händler, können Verbraucher Klage einreichen. Dötsch rät den Käufern, zuvor in Absprache mit dem Anwalt bei Gericht ein sogenanntes selbstständiges Beweisverfahren zu beantragen. Der Vorteil: Es geht wesentlich schneller. Denn ohne mündliche Verhandlung kann das Gericht einen Gutachter bestellen. Der sichert die Beweise, indem er das Auto auf einem Rollenprüfstand unter die Lupe nimmt. «Dort misst er unter den Bedingungen, die der Hersteller bei seinen Angaben zugrunde legt», so Dötsch.
Kommt es zu einer Rückabwicklung, wird vom damaligen Kaufpreis eine sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen, erklärt der Rechtsanwalt. Die Regelverjährung für so eine Rückabwicklung beträgt drei Jahre. «Maßgeblich dabei ist aber nicht das Alter des Autos, sondern der Kaufzeitpunkt», so Dötsch. Das gelte für Gebraucht- und Neuwagen.
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(dpa/tmn)