Worauf muss man beim Kindersitzkauf fürs Fahrrad beachten?
Köln – Wer einen Kindersitz oder Anhänger fürs Fahrrad kaufen möchte, der sollte auf DIN-Normen achten. Die wichtigsten Kriterien für die Sicherheit regeln die Normen «DIN EN 14344» bei den Sitzen und «DIN EN 15918» bei den Anhängern, so der Tüv Rheinland.
Diese sollten sich auf dem Sitz oder dem Kinderanhänger aufgedruckt finden lassen. Das sei auch bei gebrauchten Modellen wichtig, genauso wie eine Betriebsanleitung. Die ist nötig, weil sich nicht jeder Anhänger an jedes Fahrrad montieren lässt.
Auch Hinweise zum zulässigen Gesamtgewicht, das Radler mit ihrem Velo ziehen dürfen, weisen diese Dokumente aus. Fehlen die Unterlagen, wenden sich die Radler an den Hersteller.
Grundsätzlich sollten Fußstützen und Rückenlehnen zur Größe des Kindes passen. Wichtig daher, die Kinder probesitzen zu lassen. Sitz und Anhänger sollten sich auf jeden Fall ohne Spezialwerkzeug fest montieren lassen. Wer das nicht selber machen kann oder will, wendet sich besser an eine Fachwerkstatt.
Wichtig vor der ersten Ausfahrt: Die Fahreigenschaft mit kleinem Passagier an Bord oder im Anhänger ändern sich. Daher rät der Tüv Rheinland unbedingt zur Proberunde, um sich an das andere Gefühl etwa beim Ausweichen und Bremsen zu gewöhnen.
Fotocredits: Tobias Hase
(dpa/tmn)