Wo muss eigentlich das Warndreieck aufgestellt werden?
München – Wer nach einem Unfall oder einer Panne das Warndreieck aufstellt, sollte den richtigen Abstand einhalten. Der richtet sich je nach Starßen-Typ.
Der Tüv Süd empfiehlt in der Stadt 50 und auf der Landstraße 100 Meter vor der Gefahrenstelle. Auf der Autobahn sollten es gut 200 bis 400 Meter sein, um den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Die Leitpfosten können hier eine Orientierung geben. Auf Autobahnen stehen sie im Abstand von 50 Metern.
Steht es zu nah an der Gefahrenstelle, können Autofahrer womöglich zu spät darauf reagieren. Steht es indes zu weit weg, könne die erhöhte Aufmerksamkeit schwinden. Bei Kurven oder Kuppen steht es möglichst vor der Sichteinschränkung.
Mit dem Aufbau des Dreiecks haben sich die Autofahrer idealerweise bereits vorab schon einmal vertraut gemacht. Vor Ort ist ein sicherer Bereich für das Zusammenstecken zum Beispiel hinter den Leitplanken. Mit angezogener Warnweste und das Dreieck sichtbar vor sich her tragend, gehen die Autofahrer dem Verkehr bis zum Aufstellpunkt entgegen. Wenn vorhanden, gehen sie immer hinter der Leitplanke oder am äußersten Rand der Straße. Das Dreieck wird am rechten Fahrbahnrand oder auf dem Seitenstreifen platziert.
Wer vorher die Hülle des Dreiecks auf dem Beifahrersitz abgelegt hat, kann es beim Wegfahren auch nicht vergessen.
Ein Warndreieck an Bord ist verpflichtend. Ansonsten ist ein Bußgeld von 15 Euro fällig. Wer eine Gefahrenstelle nicht richtig absichert, riskiert 30 Euro Bußgeld. Entsteht daraus ein Schaden, kann die Versicherung den Fahrer in Mithaftung nehmen, erklärt die Prüforganisation. Fehlt das Warndreieck bei der Hauptuntersuchung, wird das als Mangel notiert.
Fotocredits: Franziska Gabbert
(dpa/tmn)