Wer hat eigentlich auf Gebirgsstraßen Vorfahrt?
Stuttgart – Der Sommerurlaub naht mit großen Schritten, ein beliebtes Ziel sind nach wie vor die Berge. Dort kann es auf den Straßen durchaus mal eng werden. Entscheidende Frage im Gebirge: Wer hat Vorfahrt? Immer derjenige, der bergauf fährt?
«Keineswegs, so einfach ist die Rechtslage nicht», sagt Stefanie Ritter, Unfallforscherin bei der Expertenorganisation Dekra. Vor allem komme es darauf an, in welchem Land man unterwegs ist. Vor der Reise erkundigen sich Autofahrer daher besser, ob es für das betreffende Land entsprechende Regeln gibt.
Für Deutschland und Österreich zum Beispiel gibt es für Gebirgsstraßen tatsächlich keine ausdrücklichen Regeln. «Grundsätzlich sollte derjenige Platz machen, für den es je nach Fahrzeuggröße und den örtlichen Platzverhältnissen am einfachsten ist», empfiehlt Ritter. Außerdem müssen leichtere Fahrzeuge wie Pkw den schwereren wie zum Beispiel Lkw oder Bussen ausweichen.
In der Schweiz sowie in Frankreich und Italien gilt die Regel, dass Bergauffahrende Vorrang haben, sofern es sich um gleichartige Fahrzeuge handelt. «Jedoch muss der Bergabfahrende nicht zurücksetzen, wenn sich der Bergauffahrende näher an einer Ausweichstelle befindet», so die Unfallforscherin.
Weitere Regel für die Schweiz und Italien: Linien- und Postbusse haben auf Bergstraßen generell Vorfahrt. Im Ernstfall hilft eine Verhaltensregel laut Ritter immer: «Der Klügere gibt nach!» Darüber hinaus sollte man immer mit angemessener Geschwindigkeit fahren.
Fotocredits: Deutsche Alpenstraße
(dpa/tmn)