Was taugt die Verbraucherklage für Dieselfahrer?
Berlin – Hunderttausende Dieselfahrer warten auf diesen Tag: Am 30. September wird die große Verbraucherklage gegen Volkswagen erstmals vor Gericht verhandelt.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will VW das Fürchten lehren, mehr als 430.000 Autobesitzer haben sich in der Hoffnung auf Schadenersatz angeschlossen. Doch selbst die Anwälte, die die Verbraucherschützer vor Gericht vertreten, raten einigen, wieder auszusteigen.
Alternative Wege könnten schneller zu Geld führen. Was für die Verbraucherklage spricht – und was dagegen:
Was ist das für eine Klage?
Die Musterfeststellungsklage ist eine Art «Einer-für-alle»-Klage; bei ihrer Einführung vor nicht einmal einem Jahr hatte man den Fall VW schon im Hinterkopf. Verbraucherschutzverbände klagen dabei für Gruppen von Betroffenen – mit weniger Aufwand und Risiko für den Einzelnen.
Was kann dabei rauskommen?
Letztlich hoffen die Dieselfahrer auf Schadenersatz – doch den wird es nicht direkt geben. Bei dem Verfahren geht es erstmal nur darum, ob Volkswagen unrechtmäßig gehandelt hat. Den Kunden wird kein individueller Anspruch auf Geld oder eine Rückabwicklung des Kaufvertrags zugesprochen. Stattdessen müssen sie mit dem Musterurteil in der Tasche selbst noch einmal vor Gericht ziehen.
Ist auch ein Vergleich möglich?
Ja, er würde zwischen VW und der Verbraucherzentrale geschlossen, aber für alle angemeldeten Verbraucher gelten. Die Anwälte der Verbraucherzentrale halten das für durchaus wahrscheinlich, denn sie haben ausgerechnet, dass die vielen Klagen nach dem Musterprozess für VW viel teurer würden. Volkswagen sagt jedoch, wegen der hohen Zahl der Mitkläger und ihrer unterschiedlichen Fallkonstellationen sei ein Vergleich «kaum vorstellbar».
Wie groß sind die Chancen auf Erfolg?
Die Anwälte sind sehr zuversichtlich, dass sie spätestens in der zweiten Instanz vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen. Volkswagen dagegen sieht wenig Aussichten: Die Autos seien trotz «Umschaltlogik» – also der im Dieselskandal aufgeflogenen Abschalteinrichtung der Abgasreinigung – technisch sicher und würden im Verkehr genutzt, argumentiert das Unternehmen. «Aus unserer Sicht haben die Kunden keinen Schaden erlitten», sagt VW.
Hab ich ein Risiko, wenn ich mitmache?
Egal, wie es ausgeht: Das Prozesskostenrisiko trägt allein der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Wenn er verliert, sind allerdings alle, die im Klageregister stehen, an diese Entscheidung gebunden. Sie können nicht mehr vor anderen Gerichten klagen.
Wo ist das Problem?
Bis die Dieselfahrer wissen, ob sie Schadenersatz bekommen oder nicht, wird es Jahre dauern. VW rechnet damit, dass sich die erste Runde vor dem Oberlandesgericht Braunschweig zwei Jahre hinzieht. Weitere zwei Jahre kämen vor dem Bundesgerichtshof dazu, weil beide Seiten in Berufung gehen wollen, wenn sie verlieren. Dann müssen die Verbraucher noch selbst vor Gericht ziehen. Die lange Verfahrenszeit ist ein Problem, weil vom Schadenersatz oft ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer abgezogen wird, also der Wert des Autos angerechnet wurde, den der Kunde bereits verfahren hat. Die meisten betroffenen Fahrzeuge, sagt zumindest VW, dürften 2024 nur noch einen geringen Restwert haben. Die Verbraucherzentralen fordern allerdings Zinsen von VW – niemand könne daher ein Interesse an einem überlangen Verfahren haben, meint Verbandsvorstand Klaus Müller.
Gibt es schnellere und bessere Alternativen?
Die Verbraucherschützer und ihre Anwälte raten Dieselfahrern mit Rechtsschutzversicherung, einzeln zu klagen und sich von der Musterfeststellungsklage abzumelden. Denn mit Versicherung trägt man kein Risiko und kann einen Vergleich selbst verhandeln. Eine weitere Möglichkeit ist eine Klage mit Prozessfinanzierer, also jemandem, der gegen Provision das finanzielle Risiko übernimmt. Er trifft dann aber auch alle taktischen Entscheidungen im Prozess. Oft seien die Provisionen aber hoch, warnen die Verbraucherschützer. Die Musterfeststellungsklage dagegen ist zunächst kostenlos.
Wie ist der Stand bei anderen Kundenklagen zum Diesel-Skandal?
Knapp vier Jahre nach dem Auffliegen des Dieselskandals erreichen mehr und mehr Klagen die letzte Instanz. Beim Bundesgerichtshof lagen Ende August mehr als 30 Verfahren. Höchstrichterliche Entscheidungen werden sehnsüchtig erwartet, weil Landgerichte und Oberlandesgerichte viele grundsätzliche Rechtsfragen bisher unterschiedlich beantworten. Mehrmals wurde VW bereits zu Schadenersatz-Zahlungen verurteilt, überwiegend entschieden die Oberlandesgerichte nach Angaben des Konzerns aber zu Gunsten des Herstellers und der Händler.
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(dpa)