Was beim Umstieg aufs E-Bike zu beachten ist
Bad Soden – Beide Hände an den Lenker, den Motor durch leichten Knopfdruck aktivieren und das rechte Bein schwungvoll über den Sattel heben. Los geht’s mit der elektrischen Leichtigkeit auf dem Fahrrad – oder doch nicht?
Wer vom normalen auf ein elektrisches Rad umsteigt, sollte ein paar Dinge beachten. Das gilt schon vor dem Kauf. Denn es gibt drei übergeordnete Möglichkeiten: Das Pedelec, bei dem man selbst treten muss, unterstützt dabei bis 25 km/h. Es fährt auch schneller, dann schaltet sich der Motor aber automatisch ab. Oder ein S-Pedelec, das als Kleinkraftrad bis zu 45 km/h elektrisch mithilft. Dritte Alternative ist das E-Bike, ein Kleinkraftrad, das ohne Treten nur durch den Motor bis 20 km/h fahren kann.
Gerade im Pedelec-Bereich muss noch weiter differenziert werden. «Man muss sich klar werden, was man will: Ein sportliches Mountainbike, ein Trekking-Tourenrad für lange Strecken oder ein für die Stadt geeignetes Urban-Bike?», zählt David Eisenberger vom Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) einige Möglichkeiten auf. Die Vielfalt ist groß, und längst sind es nicht nur Senioren, die Pedelec fahren. Wie eine Umfrage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zeigt, sind 39 Prozent der Befragten jünger als 60 Jahre. Für diese Personengruppe ist es vor allem wichtig, schnell zum Zielort zu gelangen, ohne zu schwitzen – zum Beispiel zur Arbeit.
Für alle Varianten aber gilt: «Wenn man vom klassischen Fahrrad auf eine Elektrovariante umsteigt, macht es Sinn, vor dem Kauf beim Händler Probe zu fahren», so Felix Lindhorst vom Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk (BIV). Denn das Fahrverhalten beim Bremsen und in Kurven sei für Neulinge durchaus gewöhnungsbedürftig. Eine Auseinandersetzung mit dem Produkt hält auch Eisenberger für sinnvoll: «Solche Räder sind aufgrund des Gewichts von Motor und Akku bis zu 10 Kilogramm schwerer als normale Fahrräder. Daran muss man sich gewöhnen.»
Die Motoren sind entweder vorn in der Nabe (Frontmotor) oder beim Gepäckträger oder in der Hinternabe verbaut (Heckmotor). Mittelmotoren sind am Sattel- oder Unterrohr angebracht. Diese Variante empfiehlt Eisenberger, weil sich so die Balance ideal verteile und das beste Gewichtsverhältnis entstehe.
Die Motorunterstützung kann im ersten Moment überraschend ungewohnt sein: Je nach verwendetem Sensortyp und den Regelungskomponenten sei die Trittunterstützung mehr oder weniger gut dosierbar. «Besonders beim Anfahren oder unterstützten Fahren mit kleinen Geschwindigkeiten können andere Fahreigenschaften auftreten», erklärt Christopher Gerhard von der BASt. Am Berg werden höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten erzielt, und insgesamt verschiebe sich das Geschwindigkeitsprofil bei elektrischer Tretunterstützung leicht nach oben. «Man sollte beim Händler und dann in wenig belebten Bereichen üben und nicht gleich bei der Rush Hour durch Frankfurt fahren», rät Eisenberger.
Wer auf ein Pedelec bis 25 km/h umsteigt, muss rechtlich nichts beachten. «Es wird wie ein Fahrrad eingestuft, so dass kein Führerschein, Nummernschild oder eine Pflichtversicherung benötigt werden», sagt Gerhard. Auch die Regeln der Straßenverkehrsordnung sind die gleichen. Das Tunen, etwa um die Motorunterstützung auch jenseits von 25 km/h zu erweitern, ist verboten.
«Wer sein Pedelec frisiert, braucht auf jeden Fall die Betriebserlaubnis einer amtlich anerkannten technischen Prüfstelle», sagt Karsten Linke, Experte für Kfz-Versicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Hürden dafür seien aber sehr hoch. Einfacher sei der Kauf eines handelsüblichen S-Pedelecs. Auch Lindhorst rät von der Manipulation ab: «Das ist ein Spiel mit dem Feuer. Denn die Bremsen, Fahrwerke und Rahmen der Räder sind dafür gar nicht ausgelegt. Stürze können tödlich ausgehen.»
E-Bikes und S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder. «Sie werden wie Mofas behandelt», so Lindhorst. «Man darf sie mit einem Führerschein der Klasse M bewegen, man benötigt ein Versicherungskennzeichen und darf keine Fahrradwege benutzen.» Eine Helmpflicht besteht für Pedelecs und E-Bikes nicht. «Für S-Pedelecs hingegen schon. Aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h fordert der Gesetzgeber verpflichtend einen Helm», sagt Lindhorst. Eine Alterbeschränkung für Pedelecs gibt es nicht. Dagegen muss mindestens 15 Jahre alt sein, wer ein S-Pedelec oder E-Bike fahren will.
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(dpa/tmn)