Was Autofahrer beim Sonnenbrillen-Kauf beachten müssen

Berlin – Bei Sonnenschein können Autofahrer eine Sonnenbrille als Blendschutz tragen. Beim Kauf sollten sie jedoch einiges beachten. Das
Kuratorium Gutes Sehen (KGS) gibt Tipps dafür.

Achtung: Wer mit einer ungeeigneten Sonnenbrille fährt, riskiert unter Umständen ein
Bußgeld – schließlich geht Sicherheit vor Schönheit.

1. Am besten wählen Autofahrer ein braun oder grau getöntes Modell. Dadurch wird der Farbeindruck am wenigstens verfälscht. Schilder, Ampeln und Bremslichter bleiben so gut erkennbar. Bei Tönungen wie gelb, orange, grün oder rot besteht hingegen das Risiko, dass der Farbeindruck verfälscht wird.

2. Auch die Tönungsintensität einer Brille beeinflusst die Sicht des Fahrers. Die Blendschutzkategorien geben Hersteller in den Stupfen 0 bis 4 an – je höher die Zahl, desto dunkler der Filter und desto höher die Lichtabsorption. Brillen der Kategorie 4 sind aus Sicht des KGS fürs Autofahren ungeeignet. Sie lassen nur drei bis acht Prozent des Lichts durch.

3. Selbsttönende Gläser sind laut KGS als Blendschutz im Straßenverkehr weitgehend ungeeignet. Der Grund: Autoscheiben filtern die UV-Strahlung. So kann es passieren, dass selbsttönende Brillengläser nicht automatisch eindunkeln.

4. Verlaufstönungen sind dagegen gut geeignet: Sie bieten einen Blendschutz und erlauben dem Fahrer gleichzeitig einen Blick auf das Armaturenbrett.

5. Wer laut Führerschein verpflichtet ist, eine Brille beim Autofahren zu tragen, braucht natürlich auch eine Sonnenbrille mit der entsprechenden Sehstärke.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

(dpa)
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