Warum der Fahrzeugbrief so wichtig ist
Erfurt – Nach landläufiger Meinung gehört dem Besitzer des Fahrzeugbriefs automatisch auch das Auto. Ist das wirklich so? Wie verhalten sich Autofahrer, wenn sie ein Fahrzeug kaufen wollen oder der Brief verloren ging oder gestohlen wurde.
Der Fahrzeugbrief heißt offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II. «Sie ist ein amtliches Dokument und wird für jedes Fahrzeug durch eine Zulassungsbehörde ausgestellt», erklärt Fahrzeugexperte Torsten Hesse vom Tüv Thüringen. «Neben den technischen Daten zum Fahrzeug sind hier die wichtigsten Angaben wie der Name des Halters und das Fahrzeugkennzeichen hinterlegt.»
Dennoch macht der Besitz des Fahrzeugbriefs niemanden zum Eigentümer des Fahrzeugs: Die in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragene Person gilt aus juristischer Sicht lediglich als verfügungsberechtigt und folglich als Halter, nicht aber als Eigentümer. Durch den Nachweis der Verfügungsberechtigung werden vor allem Verwaltungsprozesse wie die An- und Ummeldung eines Fahrzeugs erleichtert.
«Ein Fahrzeugkauf beziehungsweise eine Übertragung des Eigentums wäre aber theoretisch auch ohne Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II möglich, was bei einem Kaufvertrag in gutem Glauben aber in der Praxis nicht in Frage kommt», so Hesse. Da das Original des Fahrzeugbriefs für eine Umschreibung beziehungsweise Neuzulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde ohnehin erforderlich ist, müssen Autokäufer auf die Übergabe des Dokuments bestehen.
Sollte der Fahrzeugbrief nicht mehr auffindbar sein, muss der Verlust des Dokuments unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde angezeigt werden. Diese informiert im Anschluss das Kraftfahrt-Bundesamt und stellt sicher, dass der verlorene Kfz-Brief nicht missbräuchlich benutzt werden kann. Wenn ein verlorener Brief doch wieder auftaucht, ist er unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.
Sollte es sich um einen Diebstahl der Papiere handeln, ist der Gang zur nächsten Polizeidienststelle in jedem Fall Pflicht. Aufgrund der Bedeutung des Dokuments raten Experten strikt davon ab, es im Fahrzeug aufzubewahren. «Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Fahrzeug samt Kfz-Brief gestohlen wird. Das können Versicherungen als grob fahrlässig werten und gegebenenfalls eine Regulierung des Schadens verweigern», warnt Hesse. Der rechtmäßige Besitzer muss den Verlust umgehend bei der Zulassungsbehörde melden. Ärger mit der Versicherung steht ihm wahrscheinlich trotzdem ins Haus.
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(dpa/tmn)