Vor Glühweinrunde nüchternen Fahrer bestimmen

Stuttgart – Zum vorweihnachtlichen Zauber gehört für manchen auch Glühwein. Doch ans Steuer seines Autos setzt sich nach dem Genuss besser keiner mehr.

Schon ein Unfall ab 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration kann als Straftat gelten, erklärt die Expertenorganisation Dekra. Wer selbst fahren will, verzichtet besser komplett auf Alkohol. Alternativen sind Bus, Bahn oder Taxi.

Auch am Morgen nach dem Weihnachtsrausch ist Vorsicht aufgrund des möglichen Restalkohols angebracht. Denn der Körper baut in der Regel nur 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol pro Stunde ab. Und beschleunigen lasse sich dieser Prozess etwa durch Kaffee, Schwitzen, Schlafen oder anderes nicht, erklärt Dekra.

Generell folgen ab 0,5 Promille 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Und besonders in der Adventszeit sei mit verstärkten Kontrollen der Polizei zu rechnen.

Fotocredits: Patrick Seeger
(dpa/tmn)

(dpa)
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