Vor der ersten Fahrt mit dem E-Scooter üben

Köln – Einfach am Hebel Gas geben und sofort losbrausen – die Benutzung der neuen E-Tretroller sieht ganz einfach aus. Doch der TÜV Rheinland bremst die Euphorie ein wenig und rät: Erst mal üben, ehe man sich ins Getümmel stürzt.

«Man sollte sich nicht sofort in den öffentlichen Verkehr begeben, sondern zunächst auf einem geschützten Platz üben», sagte Thomas Rohr,
Zweiradexperte des TÜV Rheinland, am Donnerstag in Köln. Kurvenfahren, Bremsen, Ausweichmanöver und Gas geben sollten in Ruhe ausprobiert werden.

«Selbst für geübte Radfahrer ist die Nutzung eines E-Scooters ein ganz neues Gefühl», warnte Rohr. Wegen der kleinen Räder reagierten E-Scooter auf Bordsteinkanten oder Unebenheiten anders als Fahrräder. Auch der schmale Lenker sei gewöhnungsbedürftig.

Unter technischen Gesichtspunkten seien die in Deutschland bisher zugelassenen Modelle sicher. Unfälle passieren laut TÜV nahezu ausschließlich durch Fehler des E-Roller-Fahrers oder anderer Verkehrsteilnehmer. Die bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooter dürfen nur auf Radwegen fahren – ist keiner vorhanden, muss die Straße benutzt werden. Hier liegt nach Ansicht der Fachleute die größte Gefahr – Auto- und Lastwagenfahrer seien oft noch nicht darauf eingestellt, dass E-Roller auf der Fahrbahn unterwegs sein könnten.

Ein Risiko sehen die TÜV-Experten darin, dass die E-Scooter keine Blinker zum Abbiegen besitzen. «Wir hätten uns bei den Vorgaben Blinker als verbindliches Element gewünscht», sagte Sprecher Ralf Diekmann. TÜV-Experte Rohr empfahl E-Scooter-Nutzern, einen Helm zu tragen. Dazu rät auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Eine Helmpflicht besteht jedoch nicht. Seit der Zulassung von E-Tretrollern Mitte Juni gab es in Deutschland schon einige Unfälle.

Die Kommunen stellen sich gegen Forderungen nach einer Helmpflicht für E-Tretroller-Fahrer. «E-Scooter sind im Straßenverkehr den E-Bikes weitgehend gleichgestellt. Daher sollte auch bei den Scootern auf eine Helmpflicht verzichtet werden», sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag). Er appellierte an die Eigenverantwortung – grundsätzliche Verbote seien nicht zielführend, «zumal die Einhaltung nur mit großem Aufwand zu kontrollieren wäre».

Fotocredits: Uwe Anspach
(dpa)

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