Ungesicherte Ladung: Vollkasko zahlt bei Unfall nicht
Andernach – Autofahrer sollten ihre Ladung auch im Innenraum immer ausreichend sichern. Denn neben möglichen Verletzungen von Mitfahrern, droht sonst auch Ärger mit der Versicherung.
Die Vollkaskoversicherung kommt meist nicht für eigene Schäden am Auto aufgrund verrutschender Ladung auf, erklärt Rechtsanwalt Jens Dötsch aus Andernach, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Schäden Dritter decke dagegen immer die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung ab.
Ungesicherte Ladung verwandelt sich bei Vollbremsungen oder Unfällen zu gefährlichen, schweren Geschossen. Werden dabei Mitfahrer oder Personen außerhalb des Fahrzeugs verletzt, seien nicht mehr nur Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig. «Dann handelt es sich mindestens um fahrlässige Körperverletzung und kann zu Geld- oder sogar Gefängnisstrafen führen», sagt Dötsch.
Neben der Sicherung mit Trennschienen im Kofferraum oder mit Zurrgurten, kann im Einzelfall auch ein um einen Einkauf geschlossener Sicherheitsgurt ausreichen, rät der Rechtsanwalt.
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(dpa/tmn)