Uli Hoeneß Selbstanzeige wurde abgelehnt – was den Bayern-Präsidenten nun erwartet

In der zweiten März-Woche wird der von der deutschen Öffentlichkeit lange erwartete Prozess gegen den Präsidenten des Fußballklubs FC Bayern München Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung beginnen. Die Ankläger werden wohl mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln darum kämpfen, dass sich die Selbstanzeige von Hoeneß nicht strafmildernd auswirkt.

Der tiefe Fall eines Top-Managers

Um die Jahrtausendwende hatte Uli Hoeneß durch diverse Spekulationen hohe Verluste an der Börse erlitten. Im Jahr 2001 hatte Hoeneß vom damaligen Adidas-Boss Louis Dreyfus rund 20 Millionen Deutsche Mark erhalten, um an der Börse weiterhin spekulieren zu können. In den folgenden Jahren hatte Hoeneß hemmungslos mit Aktien spekuliert. Auf seinem sich in der Schweiz befindlichen Geheimkonto soll er in wenigen Jahren bis zu 33.000 Transaktionen vorgenommen und genehmigt haben, bei denen es unter anderem zu Steuerhinterziehungen gekommen sein soll. Am 17. Januar 2013, kurz bevor die Steuer-Affäre in der Öffentlichkeit bekannt wurde, hat Hoeneß mit seinen Beratern eine Selbstanzeige beim Finanzamt Rosenheim eingereicht. Die Selbstanzeige wird jedoch nun von der Staatsanwaltschaft als fehlerhaft abgelehnt.

Selbstanzeige nicht aus „freien Stücken“

In der Anklage der Staatsanwaltschaft München II wird die Selbstanzeige von Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung für unwirksam gehalten und grundsätzlich abgelehnt. Die Ankläger sind der Meinung, dass sich die Selbstanzeige nicht strafmildernd geschweige denn strafbefreiend auswirken kann. Einige Details aus der Anklageschrift sind an die Öffentlichkeit durchgesickert, und aus diesen geht hervor, dass die Selbstanzeige von Uli Hoeneß nach Meinung der Ermittler große Lücken aufweist. Dies bezieht sich besonders auf detaillierte Gewinn- und Verlustrechnungen, die nicht eingereicht wurden. Demzufolge würde das bedeuten, dass die Selbstanzeige grundsätzlich inhaltlich unvollständig und fehlerhaft ist. Des Weiteren lehnt es die Staatsanwaltschaft München II ab, die Selbstanzeige als strafmildernd zu berücksichtigen. Ihrer Meinung nach war die Selbstanzeige ein cleverer Schachzug, um die Folgeschäden für Uli Hoeneß zu lindern und ihm vor einer möglichen Verurteilung zu bewahren.

Keine Gnade für Hoeneß

Ab dem 10. März wird sich Hoeneß vor dem Landgericht München II wegen Steuerhinterziehung verantworten müssen. Ihm wird vorgeworfen, in dem Zeitraum zwischen 2003 und 2009 insgesamt 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Bei einer möglichen Verurteilung wird Hoeneß wohl mit einer Gefängnis-Strafe rechnen müssen, da in der Regel Steuersünder, die mehr als 1 Million Euro hinterzogen haben, mit einer Gefängnis-Strafe bestraft werden.

Bildurheber: Starpress

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