Ufo sagt Warnstreik bei Lufthansa kurzfristig ab
Frankfurt/Main – Die Kabinengewerkschaft Ufo hat ihren für Sonntagmorgen angekündigten Warnstreik bei der Lufthansa-Kerngesellschaft kurzfristig abgesagt.
Das hat die Tarifkommission entschieden, nachdem die Lufthansa freiwillige Gehaltserhöhungen von 2,0 Prozent für diese Berufsgruppe angekündigt hat. Der Konzern hatte außerdem angekündigt, mit Ersatzcrews Flugausfälle bei der Lufthansa zu verhindern.
Der erst am Freitagnachmittag nachgeschobene Streikaufruf für vier weitere deutsche Flugbetriebe des Konzerns bleibt nach den Worten des Ufo-Sprechers Nicoley Baublies aber bestehen. Nun sollen am Sonntag zwischen 05.00 und 11.00 Uhr bundesweit sämtliche Starts der Töchter Eurowings, Germanwings, Lufthansa Cityline und SunExpress bestreikt werden, wie die Gewerkschaft mitteilte.
Mit dieser Drohung sind immer noch mehr als 300 Abflüge im Streikzeitraum gefährdet. Zehntausende Passagiere müssen weiterhin um ihre Verbindungen bangen. Betroffen sind nun Eurowings-Basen wie Düsseldorf, Stuttgart oder Berlin. An den Lufthansa-Drehkreuzen München und Frankfurt sind nun keine Streiks mehr geplant.
«Auf zynische Weise stilisiert Lufthansa den langen Konflikt nun zu einem Show-down auf dem Rücken der Kunden und Mitarbeiter, indem sie droht und es darauf ankommen lässt, Flüge mit Streikbrechern durchzuführen», erklärte der frühere Ufo-Chef Nicoley Baublies in einer Mitteilung. Da keine schnelle Änderung zu erwarten sei, wurden alle Ufo-Mitglieder zu Urabstimmungen über unbefristete Streiks aufgerufen. Die Abstimmungen sollten bis zum 1. November dieses Jahres laufen.
Bei mehr als 300 Flügen wären schätzungsweise rund 60.000 Passagiere betroffen. Hunderte Flugbegleiter sind zum Streik aufgerufen. In Mittelstreckenflugzeugen sind üblicherweise vier Flugbegleiter an Bord.
«Wir sind streikbereit», hatte der stellvertretende Ufo-Vorsitzende Daniel Flohr noch am Freitag erklärt. Die Gewerkschaft verlangt für die rund 22.000 Flugbegleiter bei der Lufthansa offiziell 1,8 Prozent mehr Geld. Für die übrigen Flugbetriebe gelten andere spezifische Tarifziele.
Hinter dem Arbeitskampf steckt aber ein tiefes Zerwürfnis zwischen Ufo und dem Lufthansa-Konzern. Das Unternehmen erkennt den Ufo-Vorstand nach erheblichen Führungsquerelen nicht mehr als vertretungsberechtigt an und will der Gewerkschaft gerichtlich die Tariffähigkeit absprechen lassen. Der langjährige Ufo-Vorsitzende Baublies wurde sogar aus dem Lufthansa-Dienst entlassen. Den nun abgesagten Streik bewertet Lufthansa in dieser Logik als rechtswidrig und hat Teilnehmern mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht. Parallel hat die DGB-Gewerkschaft Verdi die Lufthansa zu Verhandlungen über das Kabinenpersonal aufgefordert. Der Ufo-Vize Flohr wirft dem Konzern vor, seine Gewerkschaft zugunsten der Konkurrenz Verdi kaltstellen zu wollen.
Intern hatte die Lufthansa nach Flugbegleitern gesucht, die am Sonntag freiwillig arbeiten. Zu Einzelheiten wollte sich das Unternehmen aber nicht äußern. Die Fluggäste sind aufgefordert, sich über den Status ihrer Flüge zu informieren. Sofern sie ihre Kontaktdaten hinterlegt haben, werden sie direkt informiert.
Die Ufo warnte das Unternehmen davor, für die Streikzeit Listen über Krankmeldungen zu führen, weil dies gegen den Datenschutz verstoße und strafbar sei. Ihren Mitgliedern rät die Gewerkschaft, bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest bereitzuhalten.
In der Vergangenheit hatte Lufthansa bei Streikdrohungen der Piloten oder Flugbegleiter von sich aus viele Flüge abgesagt und einen Not-Flugplan erstellt. Zum eigentlich angekündigten Streik musste es dann wegen der Flugstreichungen gar nicht mehr kommen. Die Lufthansa-Flugbegleiter hatten zuletzt im November 2015 gestreikt.
Wegen eines Warnstreik-Aufrufs für die Flugbegleiter bei den Lufthansa-Töchtern Eurowings, Germanwings, Lufthansa Cityline und SunExpress müssen Passagiere am Sonntag (20. Oktober) mit Einschränkungen rechnen. Diese Rechte haben Betroffene:
Welche Flüge sind betroffen?
Aktuelle Informationen zum Streik bietet die Lufthansa auf ihrer Webseite.
Müssen Reisende umgebucht werden?
Auf eine Umbuchung haben Passagiere laut der Fluggastrechte-Verordnung der EU einen Anspruch. Möglich ist auch, dass Passagiere auf andere Transportmittel gebucht werden, wenn das Ziel per Bus oder Bahn erreichbar ist.
Steht Betroffenen bei Flugausfällen eine Entschädigung zu?
Ob Fluggästen bei einem Streik eine Entschädigung für Flugausfälle zusteht, ist juristisch umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) befand 2012, dass ein Pilotenstreik ein außergewöhnlicher Umstand war. Die Folge: Die von Verspätungen und Annullierungen betroffenen Passagiere bekamen keine Entschädigung (Az.: X ZR 138/11; X ZR 146/11). Allerdings muss die Airline alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um die Folgen des Ausstands zu minimieren.
Zudem hat der Europäische Gerichtshof inzwischen entschieden, dass sich eine Fluggesellschaft bei einem wilden Streik nicht ohne weiteres auf außergewöhnliche Umstände berufen kann (Az.: X ZR 111/17). Ob das übertragbar auf reguläre Streiks ist, muss juristisch noch geklärt werden.
Die Verbraucherzentralen raten daher: Wer vorsorglich Entschädigung beantragt, hat im Fall einer für Verbraucher positiven Entscheidung dieser Frage eine gute Ausgangslage, Geld zu bekommen.
Welche Regeln gelten für Pauschalurlauber?
Bei Pauschalreisen gilt: Der Reiseveranstalter muss sich um eine alternative Beförderung kümmern. Ab einer Verspätung von mehr als vier Stunden am Ankunftsort können Urlauber den Reisepreis nachträglich anteilig mindern. Verkürzt sich ein Kurzurlaub durch den Streik erheblich, kann der Gast die Reise auch stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück.
Fotocredits: Arne Dedert
(dpa)