Über die Straßenmitte gefahren: Wer haftet?
Lübben – Autos, die sich in Kurven entgegenkommen, müssen besonders vorsichtig fahren. Vor allem, wenn weniger als ein Meter Platz zwischen ihnen bleibt. Die andere Straßenseite dürfen Autofahrer aber nur nutzen, wenn keiner entgegenkommt. Ansonsten haften sie bei einem Unfall komplett.
Im verhandelten Fall musste ein breiter Bus in einer Kurve über die Mitte der Fahrbahn fahren. Dadurch kam es zu einem Unfall mit einem entgegenkommenden Auto. Vor Gericht ging es darum, ob der Autofahrer dabei mithaften muss.
Das verneinte das Amtsgerichts Lübben (Az.: 20 C 49/16). Der Bus hätte zwar wegen seiner Breite auf die andere Seite fahren müssen. Doch dazu hätte er so lange warten müssen, bis kein Gegen- oder Überholverkehr mehr kam. Der Autofahrer bekam seinen kompletten Schaden sowie die Anwaltskosten ersetzt.
Über das Urteil berichtet die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Fotocredits: Arne Dedert
(dpa/tmn)