Thomas-Cook-Urlauber sollen ab Dezember entschädigt werden
Köln – Die von der Pleite des deutschen Reiseveranstalters Thomas Cook betroffenen Feriengäste sollen ab Dezember entschädigt werden.
Wie viel Geld sie zurückbekommen, stehe aber noch nicht fest, da die Höhe der Gesamtschadenssumme noch unklar sei, sagte jetzt ein Sprecher des Versicherers Zurich Deutschland am Sonntag. Zuvor hatte die «Bild am Sonntag» darüber berichtet.
Klar ist bereits, dass die versicherte Summe bei weitem nicht ausreicht, und dass Geschädigte nur einen Teil ihrer Auslagen zurückbekommen. Nach Angaben der Versicherung wurde bereits ein Schadensvolumen von 250 Millionen Euro gemeldet. Thomas Cook war aber nur bis 110 Millionen Euro versichert. «Die Gesamtschadenssumme und somit die Schadensquote können noch nicht zuverlässig berechnet werden», sagte Zurich Deutschland-Sprecher Bernd Engelien. Nach der Quote richtet sich die Erstattung für entgangene Ferien.
Als Rechenbeispiel: Wenn die Schadenssumme doppelt so hoch ist wie die versicherte Summe, werden die Ansprüche zur Hälfte gedeckt. Bei mehr als 250 Millionen Euro Schadensvolumen und 110 Millionen Euro versicherter Summe dürften die Geschädigten also weniger als die Hälfte ihrer Auslagen erstattet bekommen.
Die deutsche Thomas Cook, zu der etwa Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen gehören, war in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten. Sie hatte am 25. September Insolvenzantrag gestellt.
Täglich gingen nach Angaben der Versicherung 1000 Schadensmeldungen ein. Insgesamt waren es bis 1. November 150.000. Es ist aber noch nicht klar, wie viele Thomas-Cook-Gäste insgesamt betroffen sind. Zum Zeitpunkt der Insolvenz waren 140.000 Reisende unterwegs, die ihren Urlaub teils abbrechen mussten. Dazu kommen Gäste, die noch nicht in den Urlaub gestartet waren, ihre Reise aber schon an- oder voll gezahlt hatten. Die Gesamtzahl hängt davon ab, wie es am 1. Januar weitergeht. Bislang hat Thomas Cook nur sämtliche Reisen für dieses Jahr abgesagt.
Fotocredits: Marcel Kusch
(dpa)