Streik bei British Airways – Tipps für Betroffene
Berlin – Fluggäste müssen am Montag und Dienstag mit Behinderungen rechnen. Grund ist ein Streik der Piloten von British Airways. Die Fluggesellschaft hat am Montag (9. September) nahezu alle Flüge gestrichen. Reisende sollten sich am besten vorab informieren, ob ihr Flug betroffen ist.
Wurde ihr Flug annuliert, sollten Kunden nicht zum Flughafen fahren, rät die Fluglinie auf
ihrer Homepage. British Airways bietet Kunden eine Umbuchung oder eine Erstattung an. Wer über ein Reisebüro gebucht hat, sollte sich an dieses wenden.
Reisende können Frist setzen
Grundsätzlich gilt: Fällt ein Flug streikbedingt aus oder verspätet er sich um mehr als drei Stunden, muss die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. Andernfalls sollten Betroffene der Airline eine Frist zur Beschaffung der Alternative setzen – am besten per Mail.
Zwei bis drei Stunden halten Reicherechtsexperten dabei als Frist für angemessen. Kommt die Fluggesellschaft der Aufforderung nicht nach, können sich Reisende selbst Ersatz beschaffen und die Kosten an die Airline weiterreichen.
Entschädigung ist rechtlich umstritten
Ob Fluggästen bei einem Streik auch eine Entschädigung zusteht, ist juristisch umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) befand 2012, dass der Pilotenstreik bei der Lufthansa ein außergewöhnlicher Umstand war, erklärt
die Stiftung Warentest. Die Folge: Die von Verspätungen und Annullierungen betroffenen Passagiere bekamen keine Entschädigung (Az.: X ZR 138/11; X ZR 146/11). Bei einem wilden Streit wiederum kann sich eine Fluggesellschaft nicht ohne weiteres auf außergewöhnliche Umstände berufen.
Wichtig zu beachten: War ein annullierter Flug Bestandteil einer Pauschalreise, haben die Urlauber nach dem Reisevertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anspruch auf Reisepreisminderung gegenüber dem Reiseveranstalter. Die Höhe der Rückzahlung ist vom Reisepreis abhängig.
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(dpa/tmn)