Spurwechsler haftet beim parallelen Abbiegen
München – Wenn Autofahrer auf jeweils einer eigenen Spur parallel zueinander abbiegen können, dann müssen sie diese Spuren halten. Wer dagegen den Fahrstreifen wechselt, muss das besonders vorsichtig tun.
Denn wenn es zu einer Kollision kommt, haftet der Wechsler überwiegend – und zwar egal, von welcher Spur er gekommen ist; Rechtsfahrende haben dabei keine Vorfahrt. Allerdings müssen parallel zueinander Fahrende den jeweils Anderen im Auge behalten, sonst droht eine Mithaftung. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 333 C 18.640/17), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (
DAV) hinweist.
Im konkreten Fall ging es um zwei Autos, die im Straßenverlauf parallel nach rechts abbogen, jedes auf seiner eigenen Spur. Die Straße mündete in eine dreispurige Fahrbahn. Dort blockierte ein Bus die rechte Spur. Daher fuhr der spätere Kläger von seiner rechten auf die mittlere Fahrspur und stieß mit dem anderen Auto zusammen. Der Spurwechsler war der Ansicht, Vorfahrt zu haben, weil er die rechte Spur nutzte – und er klagte seinen Schaden von etwa 4100 Euro ein.
Doch das Gericht sah den Beklagten nur zu einem Viertel in der Pflicht. Er hätte die rechte Abbiegespur beobachten und damit rechnen müssen, dass Fahrzeuge aus der ganz rechten in die mittlere Spur fahren. Der Kläger aber musste überwiegend haften: Er hätte besonders vorsichtig die Spur wechseln müssen. Denn grundsätzlich müssten Autofahrer beim parallelen Abbiegen auf ihrer eigenen Spur bleiben.
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(dpa/tmn)