Schützen Sie Ihre Marke – Markenanmeldung richtig gemacht

Artikelgebend sind Tipps zur fehlerfreien Markenanmeldung. Die vermutlich wichtigsten Fragen im Markenrecht sind, was eigentlich eine Marke ist, wann überhaupt ein Markenschutz notwendig ist und was bei einer Markenanmeldung zu beachten ist. Zu diesen Themengebieten bestehen viele Unsicherheiten. Diese Fragen treten vor allem dann auf, wenn eine Firmenbezeichnung gewählt, ein Firmenlogo entworfen wird oder eine Internetdomain registriert werden soll.

Was ist eine Marke?

Marken müssen nicht unbedingt aus Wörtern, sprich dem Firmennamen, bestehen. Auch bei einem Logo (Bildmarke), einer Folge von Tönen (Hörmarke) oder bei der Gestaltung eines Produktes (3D-Marke) handelt es sich um eine Markenform, die die Funktion eines Firmennamens erfüllt. Beispiele hierfür sind der Mercedes-Stern, der Telekom-Jingle oder die Coca-Cola-Flasche. Alle drei haben einen unvergleichlichen Wiedererkennungswert und werden sofort mit der jeweiligen Marke in Verbindung gebracht.

Eine eingetragene Marke schützt den Verbraucher und den Markeninhaber vor Verwechslungen. Wird diese von einem anderen Anbieter unbefugt benutzt und es kommt zu Verwechslungen, kann der Markeninhaber die Benutzung seiner Marke untersagen und Schadensersatz verlangen. Allerdings besteht eine Verwechslungsgefahr nur bei ähnlichen Produkten und beschränkt sich auf Produkte, die bei der Anmeldung der Marke im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis angegeben werden. Wer eine Marke anmelden möchte und sich nicht sicher ist, tut gut daran, einen Anwalt für Markenrecht – wie zum Beispiel die Kanzlei Heldt Zülch & Partner – zu konsultieren. Die Experten erarbeiten mit den angehenden Markenrechtsinhabern eine Strategie und kümmern sich auch um die Abwicklung. Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter heldt-zuelch.de.

Fehler bei der Markenanmeldung

Bei einer Markenanmeldung müssen alle Produkte in einem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis genau definiert werden. Hier werden oft Fehler gemacht. Ist der Schutzumfang zu knapp oder fehlerhaft definiert, kann der Markeninhaber sein Recht gegen Nachahmer nicht geltend machen oder ihm wird sogar die Nutzung seiner Produktbezeichnung untersagt. Ein gutes Beispiel ist, wenn ein Online-Händler eine Marke für Bekleidung anmeldet, aber überhaupt keine Kleidungsstücke selbst herstellt. Korrekt wäre hier die Anmeldung der Marke für Einzelhandelsdienstleistung mit Bekleidung. Eine fehlerhafte Marke wird spätestens dann nutzlos, wenn die fünfjährige Benutzungsschonfrist abgelaufen ist. Jeder kann wegen Nichtnutzung – aufgrund falscher Anmeldung – nach dieser Frist die Löschung beantragen.

Vorteile einer eingetragenen Marke

Es gibt also gute Gründe für die Markenanmeldung. Nutzen bringt sie bei einer eigenen Internetdomain, um diese vor Angriffen Dritter zu schützen. Werden Produkte mit einem Zeichen gekennzeichnet, ist die Markenanmeldung wichtig, um eventuell ein älteres, bereits bestehendes Markenrecht nicht zu verletzen. Besonders bei identischen Dienstleistungen hilft eine Marke, sein Produkt von anderen deutlich zu unterscheiden. Es wird wiedererkannt und trägt zur Kundenbindung bei. Eingetragene Marken können verkauft oder vermietet werden und werden so neben dem Schutz auch zum Vermögensgegenstand.


Artikelfoto: Thinkstock, iStock, Robert Churchill

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