Rürup Rente

Unter der so genannten Rürup-Rente (auch als Basis-Rente bezeichnet) versteht man eine private Rentenversicherung. Diese garantiert der versicherten Person eine lebenslange monatliche Rente  – unabhängig vom Alter. Sie ist eine, vom Gesetzgeber gedachte Ergänzung der gesetzlichen Rente und gleicht aus diesem Grunde in vielen Punkten deren Regelungen – beispielweise keine Kapitalisierungsmöglichkeit – .

Eine Rürup Rente kann jeder abschließen, der 18 Jahre alt ist und über einen Wohnsitz in Deutschland verfügt. Die Rürup Rente kann sich für jeden lohnen, der in Deutschland Steuern bezahlt, denn die Beiträge von der Steuer sind absetzbar. Vor allem für Selbständige ist sie die wichtigste Alternative zur Altersvorsorge, denn nur die Beiträge dieser  Rentenform ist für Selbständige von der Steuer absetzbar.

Förderbedingungen:

Die Rürup-Rente soll unterschiedlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen entsprechen: Im Vertrag soll eine lebenslange monatliche Rente bestimmt sein. Die Rentenleistung ist es möglich, frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr zu beziehen. Die Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht möglich, zu vererben, zu übertragen, zu beleihen, zu veräußern oder zu kapitalisieren. Die Rürup-Rente kann nur als Altersvorsorge benutzt werden.

Die Besteuerung der Rürup Rente:

Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente werden erst im Rentenbezug besteuert.
Im Jahr 2009 werden 58 %, in 2010 60 % der Rente versteuert, etc. Für neu beginnende Rentenzahlungen erhöht sich der zu versteuernde Rentenanteil bis zum Jahr 2020 um 2 %-Punkte jährlich. Ab 2020 erhöht sich der zu versteuernde Rentenanteil dann pro Jahr um einen weiteren Prozentpunkt. So ist bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 die ganze Rente steuerpflichtig.

Wie viel muss man einzahlen?

Bis zum Höchstbetrag besteht die Möglichkeit, einen Beitrag entsprechend den Rentenwünschen zu wählen. Der Kunde kann entscheiden, ob er eine Einmalzahlung oder einen regelmäßigen Beitrag wünscht.

Finanzielle Engpässe:

Es ist möglich, die Beitragszahlung auszusetzen, indem man die Rürup-Rentenversicherung beitragsfrei stellen lässt. Die Beitragszahlung können immer wieder aufgenommen werden. Hierbei können auch die seit der Beitragsfreistellung nicht gezahlten Beiträge nachgeholt werden. In diesem Fall empfiehlt es sich zu prüfen, ob dies steuerlich ratsam ist, denn die Nachzahlung könnte unter Umständen den für dieses Jahr eventuellen Sonderausgabenabzug übersteigen. Auch eine Anpassung der Beiträge ist durchführbar.

Zusätzliche Beitragszahlungen – Ist es möglich?

Bis zum Beginn der Rentenzahlung ist es möglich, jederzeit die Altersvorsorge mit Hilfe von Zuzahlungen zu erhöhen. Gemäß § 10 Absatz 3 EStG sollte der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen zusammen mit den laufenden Beiträgen nicht überschritten werden, denn weitere Aufwendungen sind nicht steuerlich profitabel.

Übertragung der Rürup Rente auf eine andere Person – Ist es möglich?

Nein, denn dies wird vom Gesetzgeber nicht gebilligt.

Todesfall:

Im Todesfall darf laut den gesetzlichen Bestimmungen keine Leistung stattfinden. Aber es ist möglich, für die Ansparphase eine Beitragsrückgewähr einzuschließen, die als Hinterbliebenenrente an den Ehepartner des Versicherten oder seine versorgungsberechtigten Kinder ausgezahlt wird.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Artikel bewerten)
Loading...