Reserveradpflicht im Ausland gilt nicht für deutsche Autos
München – Wer mit seinem in Deutschland zugelassenen Auto in ein Land mit Reserveradpflicht reist, muss trotzdem in der Regel keines mitführen. Denn laut ADAC bestimmen die Zulassungs- und Ausrüstungsvorschriften des Zulassungsstaates, wie das Fahrzeug ausgestattet sein muss.
Hintergrund ist das Wiener Übereinkommen von 1968. «Da es in Deutschland nicht vorgeschrieben ist, ein Reserverad mitzuführen, brauchen Autourlauber ein solches auch nicht, wenn sie mit dem eigenen Fahrzeug im Ausland unterwegs sind», erklärt Diana Sprung vom ADAC. «Auf eine Reifenpanne sollten Autofahrer aber dennoch vorbereitet sein», so Sprung. Etwa mit einem Pannenspray.
Anders sieht es natürlich mit Verhaltensvorschriften aus. «So müssen sich Autofahrer an die Geschwindigkeitsregelungen halten, die in dem jeweiligen Land gelten», nennt Sprung nur ein Beispiel dafür.
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(dpa/tmn)