Rente mit 63: Teures Geschenk zu Lasten der jüngeren Generationen
Die Rentenpläne der großen Koalition stehen scharf in der Kritik. Trotz vieler Proteste hat die große Koalition die Rente mit 63 für diejenigen beschlossen, die 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Streit gab es hierbei nicht nur über die Finanzierung: Die SPD wünschte sich Steuergelder, die CDU wollte mehr über das Geld der derzeitigen Beitragszahler finanzieren. Hierüber fanden beide einen Kompromiss: Bis 2019 dienen die Rücklagen aus der Rentenversicherung zur Finanzierung, anschließend sollen dann die Zuschüsse aus der Steuerkasse an die Rentenkasse steigen. Doch wer zahlt für all die, die zukünftig vorzeitig in den Ruhestand gehen dürfen? Und vor allem: Ist es möglich, Zeiten von Arbeitslosigkeit hierbei gerecht zu berücksichtigen?
Zahler sind die aktuellen Angestellten
Wer 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, darf sich zukünftig aus dem Berufsleben in den Ruhestand verabschieden. Dies ist ein schöner Ausblick, denn 45 Jahre sind eine lange Zeit. Der Ruhestand ist in diesem Fall wohlverdient. Viele Beitragszahler erreichen diesen Zustand erst gar nicht, da sie erst mit Mitte 20 oder später ins Berufsleben einsteigen. Die Rentenkasse als eine Säule der Sozialversicherung funktioniert nach dem Prinzip des Generationenvertrags: Alle Beitragszahler leisten mit ihren Beiträgen die Rente für die derzeitige Rentnergeneration. Dieses Prinzip setzt sich Generation für Generation fort. Dumm nur, dass sich aufgrund demografischer Entwicklungen in den nächsten Jahrzehnten die zahlenden Bevölkerungsschichten immer weiter minimieren werden. Zudem werden heutige Rentner immer älter. Neben den schrumpfenden Beitragszahlern ist auch das ein Problem, was das derzeitige Rentensystem zukünftig gefährden kann.
Arbeitslosenzeiten: Punkt geklärt, aber gerecht?
Bei der Berechnung der 45 Jahre sollen laut Großer Koalition auch Zeiten der Arbeitslosigkeit Berücksichtigung finden. Das Problem: Ist ein Arbeitnehmer beispielsweise 8 Jahre am Stück arbeitslos, so finden diese Jahre keine Berücksichtigung bei der Rente nach 45 Jahren. Verteilen sich die 8 Jahre aber, sodass der Arbeitnehmer nur jeweils ein knappes Jahr arbeitslos war, so ist auch die Inanspruchnahme der Rente ab 63 Jahren ohne Abzüge zulässig. Nach diesem Prinzip steht derzeit jedem Vierten die Möglichkeit offen, sich im Alter von 63 Jahren aus dem Berufsleben zu verabschieden, das sind bis zu 25 Prozent der Neurentner.
Rentensystem überholen
Es ist schon jetzt absehbar, dass sich das aktuelle Rentensystem nach dem derzeitigen Stand nicht dauerhaft finanzieren lässt. Zunehmend werden weniger Beitragszahler die Last einer immer größeren Zahl an Rentner gegenüberstehen. Wahlgeschenke, wie jetzt von CDU und SPD realisiert, belasten die Kassen zusätzlich. Damit sich das System langfristig trägt, sind systematische Ansätze und tiefgreifende Veränderungen notwendig. Ansonsten droht spätestens in 10 bis 20 Jahren ein Zusammenbruch unserer Rentenversicherung und somit einem Teil unseres Sozialsystems.
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