Reisewarnung für europäische Länder soll am 15. Juni fallen
Berlin – Die Bundesregierung will die weltweite Reisewarnung für Touristen ab dem 15. Juni für rund 30 europäische Staaten aufheben, falls die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie es zulässt. Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das nun vom Kabinett beschlossen wurde.
Danach soll die am 17. März für alle rund 200 Länder der Welt pauschal verhängte Warnung vor touristischen Reisen durch individuelle Reisehinweise ersetzt werden. Darin wird dann über die landesspezifischen Risiken informiert.
Einreise in 26 Partnerländer möglich
Aufgehoben werden soll die
Reisewarnung für die 26 Partnerländer Deutschlands in der Europäischen Union, das gerade aus der EU ausgetretene Großbritannien und die vier Staaten des grenzkontrollfreien Schengenraums, die nicht Mitglied in der EU sind: Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.
Für einzelne der 31 Länder wird sich der Schritt möglicherweise noch verzögern. Für Staaten, in denen am 15. Juni noch «großflächige Ausgangsbeschränkungen» oder Einreiseverbote gelten, soll die Reisewarnung zunächst bestehen bleiben. Das könnte nach jetzigem Stand Norwegen und das Urlaubsland Nummer eins der Deutschen betreffen: Spanien. Die Regierung in Madrid will erst am 1. Juli die Grenzen für ausländische Touristen wieder öffnen. Dann soll auch die zweiwöchige Zwangsquarantäne für alle Einreisenden aufgehoben werden.
Die norwegische Regierung erwägt, das bestehende Einreiseverbot bis zum 20. August aufrecht zu erhalten. Vor wenigen Tagen gab die Regierung in Oslo allerdings bekannt, dass zumindest Dänen ab dem 15. Juni einreisen können. Es soll nun geprüft werden, ob man die Grenzen für Reisende aus «einzelnen anderen nahe liegenden europäischen Ländern» öffnen kann.
Bundesregierung behält sich «Schutzmaßnahmen» vor
Die Bundesregierung macht in dem Eckpunktepapier klar, dass die Reisewarnung für bestimmte Länder oder Regionen reaktiviert werden kann, wenn die Zahl der Neuinfektionen wieder drastisch steigt. Dabei will sie sich an der für Deutschland geltenden Obergrenze von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen orientieren.
Wird diese überschritten, behält sich die Bundesregierung «Schutzmaßnahmen» vor. «Dazu können bspw. länder- oder regionsspezifische Reisewarnungen gehören», heißt es in dem Papier. Das gilt auch für den Fall, wenn einzelne Staaten die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz im Tourismusbetrieb nicht ausreichend ergreifen. Grundlage werden dabei die von der EU-Kommission entworfenen Richtlinien sein.
Die Rückholaktion für 240.000 deutsche Touristen nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie soll auf jeden Fall nicht wiederholt werden. «Eine Abholung deutscher Staatsangehöriger durch die Bundesregierung während einer möglicherweise im Ausland verhängten Quarantäne bleibt ausgeschlossen», heißt es in dem Papier.
Noch nicht entschieden hat die Bundesregierung, wie sie mit den Ländern außerhalb der EU umgehen will. Maas hatte sich dazu am Dienstag zurückhaltend geäußert. «Möglicherweise wird dies noch eine Zeit in Anspruch nehmen», sagte er. Vor allem die Türkei, die Nummer drei unter den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen, hofft darauf, dass auch für sie die Reisewarnung aufgehoben wird.
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(dpa)