Reiserücktrittversicherung zahlt nicht bei Coronavirus-Angst

Hamburg – Eine Reiserücktrittversicherung übernimmt keine Stornogebühren, wenn Urlauber aus Angst vor dem neuen Coronavirus an ihrem Zielort eine Reise absagen. Versicherte hätten in diesem Fall keinen Kostenschutz, erklärt der Bund der Versicherten in Hamburg.

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen sicherten vorrangig Gründe ab, die beim Reisenden selbst liegen – zum Beispiel einen Unfall oder eine eigene, plötzlich auftretende Erkrankung. Sofern Reiseveranstalter ihren Gästen keine Kulanz anbieten, lassen sich Urlaubsreisen zum Beispiel nach Rom oder Teneriffa allein aus Furcht vor dem Virus deshalb nicht ohne Stornokosten kündigen.

Anders ist die Lage, wenn das Auswärtige Amt (AA) eine Reisewarnung ausgesprochen hat – wie im Fall der chinesischen Provinz Hubei. Von allen anderen Reisen nach China mit Ausnahme von Hongkong und Macau rät das AA ab. Die meisten Veranstalter haben ihre Reise gestrichen.

Für jede Reise außerhalb der Landesgrenzen sollten deutsche Urlauber eine Auslandsreisekrankversicherung haben, rät der Bund der Versicherten. Deren Schutz gelte selbstverständlich auch bei Behandlungen wegen des Verdachts einer Sars-CoV-2-Infektion.

Fotocredits: Bodo Marks
(dpa/tmn)

(dpa)
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