Rechtsfrage: Darf man Aufkleber überall öffentlich anbringen?

Rechtsfrage: Darf man Aufkleber überall öffentlich anbringen?
Aufkleber sind ein beliebtes Werbemittel, dienen als Markenbotschafter oder weisen auf Ereignisse wie Veranstaltungen oder Öffnungszeiten hin. Einmal aufgeklebt halten sie meist länger als ein Plakat. Apropos: „Plakate anbringen verboten!“ Das haben Sie auf öffentlichen Objekten wie Stromkästen bestimmt schon mal gelesen. Aber gilt das auch für Aufkleber? Darf man sie öffentlich überall anbringen? Hier mehr über die Rechtslage in puncto Sticker.

Aufkleber lassen sich problemlos und quasi überall anbringen

Aufkleber kleben auf Reisekoffern, Autoscheiben und Fahrradhelmen. Das verleiht den Gegenständen Individualität und eine persönliche Note. Sticker hängen aber genauso an Bushaltestellen, U-Bahn-Scheiben und Fassadengerüsten und sorgen lang anhaltend für Beachtung.

Aufkleber oder Sticker gibt es in vielen Größen und Formen. Sie sind rund, eckig, quadratisch oder oval, haben Briefmarkengröße oder DIN-A3-Format. Sie sind dezent gestaltet oder farblich auffällig, tragen Firmenlogos, Werbebotschaften oder Fotomotive. Gestalten können Sie Ihre Aufkleber komplett individuell nach Ihren Vorstellungen und Wünschen. Bestellen Sie sie einfach bequem bei einer zuverlässig und nachhaltig arbeitenden Online-Druckerei wie Viaprinto mit Sitz in Münster. Haben Sie Ihre Aufkleber von viaprinto und weitere Produkte mit Werbebotschaften wie Poster, Postkarten, Flyer, Wandkalender oder Taschen aus einer Vielzahl an Vorlagen ausgewählt oder selbst entworfen und mit der Post erhalten, können Sie sie auf Messen verteilen oder überall in der Stadt ankleben … oder ist das etwa verboten?

Das Aufkleben draußen ist in der Regel Sachbeschädigung!

Bekleben Sie fremdes Eigentum, laufen Sie unter Umständen Gefahr, eine Sachbeschädigung zu begehen. Kommt es zu einer Anzeige und einem Verfahren, könnte eine Geldstrafe resultieren. Ob Straßenschilder, Briefkästen oder Laternen, diese Klebeflächen gehören entweder der Stadt, dem Land, Privatpersonen oder Firmen – und nicht Ihnen.

Wichtig: Auf gar keinen Fall dürfen Sie Ampeln überkleben! Das würde ihre Funktion beeinträchtigen und kann ernst zu nehmende Konsequenzen für den Straßenverkehr und seine Teilnehmer haben.

Knifflig bei der Rechtsverfolgung ist, dass Sie durch das Ankleben nicht direkt etwas kaputt machen, da sich ein herkömmlicher Aufkleber leicht wieder entfernen lässt. Nach Paragraph 303 I StGB haftet man allerdings, wenn durch das Abziehen Materialschäden entstehen. Problematisch wird es bei einer Spezialklebefolie, die ein Entfernen nur bei gleichzeitiger Zerstörung des Aufklebers ermöglicht. Das bedeutet einen erheblichen Zeitaufwand für den Entferner und kann die Oberfläche beeinträchtigen.

Hinweis: Nicht alles was Sie schön finden, darf auch gedruckt und öffentlich gezeigt werden. Aufkleber mit rassistischen, rechtsextremen oder gewaltverherrlichenden Motiven oder Texten dürfen weder gedruckt noch öffentlich gezeigt werden.

Bildquelle: Pixabay, shield, 1090601 1280

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