Raser-Fahrverbot bleibt trotz freiwilliger Schulung bestehen
Hamm – Das sollten Autobesitzer wissen: Wer mehrmals bei zu schnellem Fahren erwischt wurde, muss neben einer Geldbuße auch mit einem Fahrverbot rechnen.
Um dieses Fahrverbot kommt man auch nicht herum, wenn man freiwillig an einer verkehrspsychologischen Schulung teilgenommen hat. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hervor, auf das der ADAC hinweist (Az.: 3 Ss OWi 1704/17).
Im konkreten Fall wurde ein Autofahrer auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h nach Toleranzabzug gemessen. Kurz zuvor war er bereits mit 41 km/h zuviel erwischt worden. Neben der Geldbuße von 220 Euro wurde deshalb auch ein Fahrverbot verhängt. Der Betroffene legte Einspruch ein und argumentierte, an einer verkehrspsychologischen Schulung teilgenommen zu haben. Seine Einstellung zu verkehrswidrigem Verhalten habe sich grundlegend geändert.
Das Amtsgericht strich das Fahrverbot wieder und erhöhte die Geldbuße auf 360 Euro. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht gab der Behörde recht. Denn ausschlaggebend sei, ob im Einzelfall das Fahrverbot als Denkzettel nötig sei. Allein die freiwillige Teilnahme an einem Seminar ist demnach nicht entlastend. Auch wenn nach Ansicht des Gerichts die Schulungen wertvoll und gerechtfertigt sind, darf sich der Einzelne dadurch keinen Vorteil verschaffen. Um vom Fahrverbot abzusehen, müssten weitere Faktoren hinzukommen.
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(dpa/tmn)