Radler nur mit genügend Seitenabstand überholen
München – Autofahrer müssen Fahrradfahrer mit so viel Seitenabstand überholen, dass sie die Radler nicht gefährden. Daran müssen sich alle Fahrzeuge halten.
Denn sonst kann etwa ein kleiner Schlenker des Radlers oder der Luftzug des vorbeifahrenden Fahrzeugs schnell zu einem Unfall führen, warnt der Tüv Süd. Die Straßenverkehrsordnung nennt aber keine genauen Zahlen. Der Abstand muss ausreichen, die Gefährdung anderer auszuschließen.
«Das hängt aber von der jeweiligen Situation ab», sagt Vincenzo Lucà vom Tüv Süd. Er rät, nie einen Abstand von 1,5 Meter zu unterschreiten. Doch auch das kann zu wenig sein. Ist kein gefahrloses Überholen möglich, sollten sich Autofahrer entsprechend lange gedulden.
Wer 90 km/h und schneller fährt, muss minimal zwei Meter Abstand halten. Das sei auch der Mindestabstand an Steigungen oder wenn Radler ein Kind transportieren, weist der Tüv Süd beispielhaft auf entsprechende Gerichtsentscheidungen hin. Kommt es aufgrund von zu wenig Seitenabstand zu einem Unfall, muss der Autofahrer allein haften.
Besonders gefährlich: Wenn Radler ihrerseits ein parkendes Auto überholen. Denn da müssen sie selbst einen größeren Seitenabstand halten. Der erforderliche Sicherheitsabstand vom Auto zum Radler addiert sich dann noch dazu. Auch hier mahnt der Tüv Süd, solange zu warten, bis die Fahrer ohne Gefahr für die Radler überholen können.
«Ansonsten gibt es nur Verlierer», sagt Lucà. Der Autofahrer müsse rechtliche Konsequenzen tragen, und dem Radler drohten körperliche Unfallfolgen.
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(dpa/tmn)