Privatinsolvenz: Vorteile und Nachteile

Die Privatinsolvenz ist für Schuldner meist der letzte Ausweg aus ihrer finanziellen Sackgasse. Wer als überschuldeter Verbraucher den Schuldenberg nicht abtragen kann, sollte über den Eintritt in das mehrstufige Insolvenzverfahren nachdenken. Hier die Pros und Contras eines privaten Konkurses im Überblick.


Ein Privatinsolvenzverfahren ist für den Schuldner ein mühevoller, jahrelanger Weg, der jedoch eine Chance für den ersehnten finanziellen Neuanfang bietet.

Durch Insolvenzrechtreformen in den vergangenen Jahren ist es Schuldnern nun möglich, die private Finanzkrise in weniger als sechs Jahren vollständig zu überwinden.

Vorteile der Privatinsolvenz

Wer keinen Ausweg mehr aus seinen Schulden weiß, sollte sich unbedingt beraten lassen (alles rund um die Privatinsolvenz finden Sie auf www.schuldendirekthilfe.de).

Womöglich ist eine geordnete Privatinsolvenz die Lösung – denn sie bietet Schuldnern viele Vorteile:

  • Finanzsituation ist wieder in den eigenen Händen

Das Privatinsolvenzverfahren führt dazu, dass der Schuldner seine finanzielle Lage wieder selbst in die Hand nimmt: War er vorher meist jahrelang dem Druck der Gläubiger und ihren Vollstreckungsversuchen ausgeliefert, kann der Betroffene seine Entschuldung nun planen. Außerdem: Vor einem Insolvenzverfahren zahlen viele Schuldner oft mehr Geld an die Gläubiger, als sie aus rechtlicher Sicht eigentlich müssten – das ist nun vorbei.

  • Die psychische Belastung schwindet

Viele Schuldner leben dauerhaft sich in einer psychischen Extremsituation, unter der auch Beziehung und Familie leiden. Verfahren zur Schuldenbereinigung einzuleiten, so ist auch emotional die Talsohle meist sehr schnell durchschritten und es kehrt Ruhe ein.

  • Es gilt Vollstreckungsschutz

Ist das Insolvenzverfahren eingeleitet, ist Gläubigern das vollstrecken verboten. Das pfändungsfreie Einkommen bleibt unangetastet.

  • Weitere staatliche Hilfen können beansprucht werden

Nur wer ein Insolvenzverfahren eröffnet, kann auf weitere staatliche Hilfen hoffen, etwa auf ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren, ein Schutzschirmverfahren, ein Insolvenzplanverfahren und eine vorzeitigen Restschuldbefreiung nach § 213 InsO.

  • Eine Restschuldbefreiung ist nach drei Jahren möglich

Seit 2013 können Schuldner auf eine vorzeitige Restschuldbefreiung drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzerfahrens hoffen. Bedingung: Sie müssen in diesem Zeitraum bereits 35 Prozent ihrer Schulden und die Verfahrenskosten beglichen haben.

Nachteile einer Privatinsolvenz

Die Nachteile einer Privatinsolvenz sind nicht so einschneidend wie viele Betroffene befürchten. Allerdings müssen sie mit einem negativen Schufa-Eintrag leben – und einer zehnjährigen Kreditunwürdigkeit (wobei die meisten Schuldner auch davor bei Banken bereits keine Kredite mehr bekommen).

Außerdem droht der Verlust des Eigenheims. Allerdings können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Banken oft abgewendet werden, sofern Kreditraten weiterhin bezahlt werden. Insolvenzverwalter dürfen das Eigenheim nur pfänden, wenn zu erwartende Verkaufspreis deutlich über einem noch zu zahlenden Bankkredit liegt.

Auch kann das eigene Kraftfahrzeug – allerdings ebenfalls nur unter bestimmten Umständen – gepfändet werden.

Eine selbstständige oder unternehmerische Tätigkeit wird zwar eingeschränkt, aber dafür gibt es einen Ausweg: Wer seine Tätigkeit auf eine juristische Person überträgt, etwa auf eine neu gegründete Unternehmergesellschaft (UG), kann ohne große Einschränkungen weiter arbeiten.

Foto: Thinkstock, iStockphoto, 95393978, Hemera, Igor Terekhov

Werbung
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Artikel bewerten)
Loading...