Polizeiruf nach einem Verkehrsunfall nicht immer Pflicht
Berlin – Autofahrer sind nach einem Verkehrsunfall nicht immer verpflichtet, die Polizei zu rufen. Das teilt der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit. Sind alle Beteiligten einverstanden, können sie darauf verzichten. Leichtverletzte können sich für oder gegen Polizei entscheiden.
Zu solchen Leichtverletzungen zählen etwa Stauchungen und Prellungen. «Immer dann, wenn man das Gefühl hat, besser einen Krankenwagen zu rufen, ist auch die Polizei ratsam», sagt Swen Walentowski vom DAV. Das sei auch als Beweissicherung für etwaige Spätfolgen neben eigenen Fotos sinnvoll.
Ein Muss ist die Polizei allerdings, wenn es bei dem Unfall schwerere Verletzungen oder gar Tote gegeben hat. Ebenfalls zu alarmieren ist sie immer, wenn einer der Unfallbeteiligten das möchte. In diesem Fall müssten auch die anderen so lange vor Ort warten, bis die Polizei eintrifft. Die Beamten sind auch zu rufen, wenn ein Unfallbeteiligter etwa bei Fahrerflucht nicht mehr am Unfallort ist.
Um Bagatellunfälle ohne Polizei zu regeln, ist immer ein Protokoll sinnvoll. Es sollte mindestens das Kennzeichen des Unfallgegners, Namen und Adressen der beteiligten Fahrer sowie Zeugen, Ort und Zeit umfassen. Fotos vom eigenen und gegnerischen Fahrzeugschaden ergänzen das Schreiben. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Der Zentralruf der Autoversicherer ist unter 0800/250 26 00 zu erreichen.
Fotocredits: Friso Gentsch
(dpa/tmn)