Petition gegen Stalking – Opfer fühlen sich allein
Ob im echten Leben oder in den sozialen Netzwerken – für viele (insbesondere Frauen) gehört Stalking inzwischen leider zum Alltag dazu. Rund 80.000 Unterzeichner einer Online-Petition fordern nun, das Stalking härter und vor allem konsequenter bestraft wird, denn noch immer gilt die sukzessive und geplante Verfolgung als Kavaliersdelikt.
Nur selten folgt ein Urteil
Hilfe von Polizei und Justiz bleibt für die Opfer von Stalkern meist aus. Zwar gibt es seit 2007 im Strafgesetzbuch einen Nachstellungsparagrafen, der Stalking gesetzlich unter Strafe stellt, allerdings kommt es nur in den wenigsten Fällen zur Verurteilung. Wenn Stalker doch einmal mit dem Gesetz konfrontiert werden, dann meistens wegen Vergewaltigung oder Körperverletzung.
Um derartige Ausschreitungen zu verhindern, will auch die Große Koalition nun das Nachstellungsgesetz anpassen. Im Kern bedeutet dies für das Opfer, dass er oder sie fortan bereits dann mit Hilfe rechnen kann, wenn die Nachstellung „geeignet“ ist, das Leben des Opfers nachhaltig zu beeinflussen. Derzeit gilt erst die erfolgreiche Beeinflussung als strafbar – dies bedeutet, dass das Stalking-Opfer erst die Stadt verlassen und den Arbeitsplatz wechseln muss, ehe die Justiz eingreift. Für die Opfer, die unter beständigen Verfolgern, E-Mails, Blogposts, Tweets und anderen Online-Nachrichten leiden, ist die Beeinflussung allerdings sehr wohl schon real, wenn die Stalker das Leben und die Normalität massiv einschränken.
Auch mit härteren Gesetzen bleibt aber eine Schwierigkeit bestehen: Die Tat muss nämlich nachgewiesen werden.
Hinter dem Deckmantel der Anonymität
Problematisch wird der Nachweis für viele Stalking-Opfer, da sie die Fälle oftmals nicht dokumentieren. Erhaltene E-Mails werden von den Opfern schnell gelöscht, Briefe weggeworfen. Hier hilft schon etwas mehr Bewusstsein gegenüber digitaler oder realer Dokumente. Dennoch kann es oft schwierig sein, IP-Adressen zu verfolgen oder die Nutzer hinter anonymen Konten nachzuweisen.
Stoßen die Opfer an die Grenzen dessen, was sie selbst nachweisen können, helfen oft Privatdetektive. Mit etwas Hilfe durch den Experten – wie durch die Unterstützung der LB-Detektive – lässt sich eindeutig feststellen, welche Dokumente zum Nachweis geeignet sind. Besonders gegen aufdringliche Verfolger zwischen Arbeit und Wohnung hilft das Auge eines Privatdetektivs, um die Aktivität des Stalkers detailliert zu dokumentieren.
Positives Beispiel für erfolgreiche Gegenweher kann etwa die deutsche Hochspringerin Ariane Friedrich sein, die erfolgreich gegen ihren Ex-Freund vorging und den Psychoterror, dem er sie via Facebook aussetzte, ein Ende bereitete. Die Bereitschaft, das Stalking öffentlich zu machen und aktiv Hilfe zu suchen, muss da sein.
Auch in der Gesellschaft muss sich schließlich das Bewusstsein gegenüber Stalking wandeln: Eine massive Bedrohung der Privatsphäre und andauernde Belästigung ist eben keine Form der Schmeichelei, sondern eine Straftat.
Entschlossenes Handeln statt Zögerlichkeit
Dabei ließe sich mit einer Gesetzesänderung durchaus Abhilfe schaffen, denn die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass frühzeitiges Eingreifen oft die größte Wirkung zeigt. Entschlossenes Vorgehen durch Staatsanwaltschaft oder Polizei schreckt die meisten Stalker bereits ab.
Besonders effektiv ist ein frühes Einschreiten gegen Nachstellungsdelikte durch Ex-Partner oder Verehrer, denn gezielte Programme helfen nicht nur Opfern, sondern auch den Tätern.
Foto: ThinkStock, iStock, Alessandro de Leo
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