Parkscheibe weiterdrehen ist verboten
München – Freie Parkplätze sind mancherorts rar. Vor Ablauf der Höchstparkdauer zurück zum Auto zu gehen, um die Parkscheibe weiterzudrehen, mag da verlockend klingen. Doch das ist verboten, sagt der ADAC.
Auch das Auto einmal vor- und zurückzufahren, leitet keinen erforderlichen neuen Parkvorgang ein. Man muss dazu raus aus der Lücke, um anderen tatsächlich die Chance zu geben, dort einzuparken. Wer die erlaubte Parkzeit überschreitet, muss mit Knöllchen zwischen zehn und 30 Euro rechnen. Die Parkscheibe müssen Autofahrer immer auf den Strich der nächsten halben Stunde nach Ankunft einstellen. Beispiel: Wer 17.05 Uhr das Auto abstellt, dreht auf 17.30 Uhr. Alles andere sei falsch und kann ab zehn Euro kosten, so der Autoclub.
Die Parkscheibe muss gut sichtbar im Auto liegen, etwa auf dem Armaturenbrett. Sie muss blau-weiß, elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Ansonsten sind zehn Euro fällig. Handgeschriebene Zettel als Ersatz gelten nicht.
Spezielle elektronische Parkscheiben mit Typprüfung sind allerdings erlaubt. Dort läuft die Zeit nicht mit, das wäre illegal. Sondern sie zeigen beim Abstellen des Motors den Beginn der Parkzeit automatisch an. Auch Motorradfahrer müssen übrigens eine Parkscheibe nutzen. Tipp: Scheibe lochen und mit Kabelbinder an der Maschine befestigen.
Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)