Nur Stichproben-Überwachung von Diesel-Fahrverboten
Berlin – Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten sollen nur stichprobenartig mit mobilen Geräten und kürzerer Datenspeicherung überwacht werden. Darauf einigten sich Union und SPD nach heftiger Kritik in einem Änderungsantrag.
Daten sind demnach «spätestens zwei Wochen nach ihrer erstmaligen Erhebung zu löschen» und dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden. Ursprünglich war eine Frist von sechs Monaten vorgesehen. Daten aus dem Fahrzeugregister sollen nur kurz in einem Zwischenspeicher der mobilen Geräte abgelegt werden dürfen. Fest installierte Geräte scheiden demnach aus, ebenso Videoaufnahmen.
Gegen die ursprünglichen Pläne hatte es erhebliche Proteste von Kommunen, Ländern und Verbänden gegeben. Die Bundesregierung hatte bereits Nachbesserungen beim Datenschutz signalisiert. Geplant ist, die Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes zusammen mit Änderungen zu Regelungen für Ausnahmen von Fahrverboten an diesem Donnerstag (14. März) im Bundestag zu verabschieden.
Neben den Regelungen zur Kontrolle soll es nach dem Willen der Koalitionsfraktionen etwas mehr generelle Ausnahmen von Diesel-Fahrverboten geben als bisher geplant. Neben nachgerüsteten schweren Kommunalfahrzeugen etwa von Müllabfuhr und Feuerwehr sollen auch Fahrzeuge privater Entsorger ausgenommen sein, die beispielsweise Verpackungsmüll aus gelben Tonnen oder Bauabfall transportieren. Das geht aus dem Änderungsantrag hervor.
Gestrichen werden soll in der Änderung des Immissionsschutzgesetzes demnach auch noch eine räumliche Einschränkung zu Ausnahmen für Handwerker- und Lieferfahrzeugen. Dies ist eine Reaktion auf Anmerkungen der EU-Kommission. Zudem soll nun nochmals ausdrücklich bekräftigt werden, dass Kommunen weitere Ausnahmen zulassen können – besonders nach der bestehenden Regelung, wenn «unaufschiebbare und überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern».
Zentraler Punkt der Gesetzespläne ist, dass Fahrverbote in der Regel erst ab einer Belastung von 50 Mikrogramm Stickoxid (NO2) pro Kubikmeter Luft als verhältnismäßig gelten sollen – weil der unverändert geltende Grenzwert von 40 Mikrogramm auch anders erreicht werden kann. Ob das in der Praxis wirklich Fahrverbote verhindert, dürften Gerichtsurteile zeigen – Kritiker bezweifeln es.
In Stuttgart und Hamburg gibt es bereits Fahrverbote für ältere Diesel, weitere dürften in diesem Jahr folgen. Grund ist, dass in vielen Städten die Luft zu stark mit gesundheitsschädlichem NO2 belastet ist.
Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer kritisierte die Pläne von Union und SPD: Mehr Ausnahmen könnten den Effekt haben, dass Fahrverbote deutlich länger bestehen, sagte er der dpa. «An dem Placebo-Charakter des Gesetzes ändert sich grundsätzlich nichts.» Auch weiterhin seien Fahrverbote möglich, die Gerichte dürften in der Zukunft zu keiner veränderten Rechtsprechung kommen.
Auch die FDP zeigte sich unzufrieden. «Zu spät, zu unambitioniert und zu kurz gesprungen», sagte die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion, Judith Skudelny. Verkehrsexperte Oliver Luksic sagte der dpa, es werde einen bundesweiten Flickenteppich von Ausnahmen und einen immensen bürokratischen Aufwand für Staat und Betroffene geben. Die geplanten Kontrollen könnten die unterschiedlichen Ausnahmen nur schwer alle schnell erfassen.
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(dpa)