Nichtraucherschutzgesetz : aktueller Stand
Obwohl es in Deutschland seit 2006 die so genannten Gesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gibt, erregt dieses Thema immer wieder die Gemüter. Aktuell steht die Bundesregierung wie auch Gaststättenbetreiber vor dem Problem der eZigarette, die das Rauchverbot in Gaststätten einfach umgeht.
Das Nichtraucherschutzgesetz
Es war umstritten, wie kaum ein anderes Gesetz: Das Nichtraucherschutzgesetz. Obwohl auch viele Raucher es für angebracht erachten, sorgt das weitläufige Verbot für Rauchen an öffentlichen Orten und Plätzen immer wieder für Gesprächsstoff und auch Ärger. Das Gesetz zum Schutz vor den Folgen des Passivrauchens beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:
– Rauchverbot für Einrichtungen des Bundes
– Rauchverbot im öffentlichen Personenverkehr
Weitergehendes Rauchverbot obliegt den einzelnen Ländern, wobei Bayern absoluter Spitzenreiter ist und das schärfste Rauchverbot bundesweit eingeführt hat. In den meisten Bundesländern gilt auch in Gaststätten ein absolutes Rauchverbot, andere erlauben Raucherecken oder so genannte ‚Raucherclubs‘.
Die e-Zigarette
Fällt eine Zigarette, die nicht raucht unter das Nichtraucherschutzgesetz? Das ist eine aktuell heiß diskutierte Frage.
Befürworter der eZigarette argumentieren damit, dass kein Tabak verbrannt wird und überhaupt kein Rauch entsteht. Da auch kein Teer verbrannt wird, entsteht kein „Gestank“ wie bei einer herkömmlichen Zigarette, auch soll der Dampf weniger belastende Stoffe enthalten. Also gibt es augenscheinlich keinen Grund, weshalb sie unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen sollte.
Fakt ist jedoch, dass eine gesundheitsschädigende Wirkung für Dritte nicht ausgeschlossen werden kann, was wiederum ein Grund für die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes ist.
Eine unendliche Geschichte?
Es scheint fast so, als würde die Frage des Nichtraucherschutzgesetzes Deutschland noch eine ganze Weile beschäftigen. Neuen Wind bekommt sie zwar durch die eZigarette, doch selbst ohne sie wären die Wogen noch nicht ganz geglättet. Raucher fühlen sich in ihren Rechten beschnitten, Nichtraucher empfinden den Schutz als immer noch nicht ausreichend. Man darf also gespannt sein, wie sich dieses Thema in den nächsten Monaten und Jahren noch entwickelt.