Neuwagenkauf im Netz: Worauf Verbraucher achten sollten
München – Auf Kaufportalen im Internet gibt es Neuwagen einem ADAC-Test zufolge meist günstiger als bei Händlern. Doch der Internetkauf birgt auch Tücken.
Die Tester kritisierten neben teilweise schlecht zu bedienenden Konfiguratoren vor allem mangelnde Informationen über Kundenrechte. Worauf man beim Kauf achten sollte:
– Widerrufsrecht: Zwei Wochen können Online-Kunden ihren Einkauf widerrufen. Das gilt auch für Neuwagen. Auf dieses Recht sollte im Vertrag hingewiesen werden. Doch auch wenn die Klausel fehlt, kann man binnen der Frist jederzeit widerrufen.
– Herstellergarantie: Diese gilt auch beim Kauf im Netz und kann europaweit bei Vertragshändlern geltend gemacht werden.
– Vermittlungsleistung: Die wird nur fällig, wenn auch ein Kaufvertrag zustande kommt. Ansonsten muss man sie nicht zahlen. Anderslautende Forderungen von Portalen sind dem Autoclub zufolge meist unzulässig.
– Geschäftsbedingungen: Wie bei den meisten Dienstleistungen im Internet gilt auch beim Online-Autokauf: Die AGB genau lesen und auf unklare Passagen oder versteckte Kosten prüfen. Im ADAC-Test fehlten die AGB bei manchen Portalen völlig oder waren unvollständig.
ADAC-Test: Neuwagen im Netz günstiger als beim Händler
Neuwagen werden einem Test des ADAC zufolge im Internet oft günstiger angeboten als bei den niedergelassenen Händlern. Bei zehn untersuchten Online-Portalen betrug der Nachlass im Vergleich zum offiziellen Listenpreis der Hersteller im Schnitt rund 18 Prozent, wie der größte deutsche Automobilclub berichtete.
Ähnliche Ergebnisse weist auch die monatliche Rabattstudie des Autoexperten Ferdinand Dudenhöffer aus. Im ADAC-Test boten 50 Autohäuser auf die gleichen fünf Modelle den Testkäufern einen durchschnittlichen Rabatt von gut 12 Prozent an.
20 Autohändler waren zu einem weiteren Nachlass bereit, nachdem sie von den Testern mit den günstigeren Online-Preisen konfrontiert worden waren. Im Schnitt gingen sie noch einmal knapp 1000 Euro herunter, blieben aber laut ADAC immer oberhalb der Preise im Netz.
Nach Darstellung des ADAC müssen Käufer der online konfigurierten Autos nicht um ihre Garantieansprüche fürchten, sondern können diese europaweit bei jedem Vertragshändler geltend machen. Allerdings sehen die Tester bei einzelnen Portalen durchaus Mängel, was die Gestaltung der Geschäftsbedingungen wie auch des Bestellvorgangs angeht. Eine Bewertung mit der Note «gut» erhielten nur die Portale «autohaus24» und «CarsAgentur24».
Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)