Neue Richtlinien: Das ändert sich für Bestellungen im Versandhandel

Frau beim Onlineshopping per TabletImmer mehr Verbraucher nutzen die Online-Bestellung, um einzukaufen. Dabei benötigt nicht nur der Online-Versandhandel besondere rechtliche Rahmenbedingungen zum Verbraucherschutz, dies gilt vielmehr bei allen sogenannten Fernabsatzgeschäften – also Käufen, die nicht unmittelbar vor Ort im stationären Handel durchgeführt werden. Mitte Juni 2014 treten hier wichtige Neuregelungen durch die europäische Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft.

Retouren – nicht mehr generell kostenlos

Für deutsche Verbraucher bringen die EU-Vorgaben nicht nur Verbesserungen. Bisher war das deutsche Verbraucherschutzrecht besonders konsumentenfreundlich. Im Zuge der EU-Vereinheitlichung werden einige Standards jetzt aufgeweicht. Das gilt zum Beispiel bei Retouren. Bisher können beim Versandhändler bestellte Waren binnen zwei Wochen kostenlos und ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden – vorausgesetzt der Warenwert beträgt mehr als 40 Euro. Ab dem 13. Juni, dem Inkrafttreten der Richtlinie, dürfen die Versender ihre Kunden mit den Rücksendekosten belasten. Verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht. Es wird daher auf die Geschäftspolitik der Versandhändler und den Wettbewerb ankommen, inwieweit davon Gebrauch gemacht wird. Nur wenn die Ware wegen Mängeln zurückgeschickt wird, bleibt das nach wie vor generell kostenlos.

Widerruf – explizit gefordert

Und noch eine zusätzliche Hürde baut die Richtlinie bei Retouren ein. Künftig müssen Verbraucher ihre Bestellung ausdrücklich widerrufen. Bisher war das nicht erforderlich. Der Widerruf kann aber formlos, zum Beispiel per E-Mail oder mittels Kurzbrief, erfolgen. Darüber hinaus hat der EU-Gesetzgeber ein Widerrufs-Formular entwickelt, auf das die Versender ausdrücklich hinweisen müssen. In der Praxis genügt aber auch das Ausfüllen des Retourenzettels, der vielen Bestellungen beigelegt ist. Das bestehende unbegrenzte Widerrufsrecht bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung entfällt dagegen, jetzt erlischt das Recht zum Widerruf spätestens ein Jahr und 14 Tage nach dem Warenerhalt.

Auch mehr Rechte

Das neue Verbraucherrecht bringt aber für deutsche Konsumenten nicht nur zusätzlichen Aufwand und Einschränkungen. In einigen Bereichen gibt es auch Verbesserungen. So wird der Schutz bei ungewollten Online-Nebenleistungen verbessert. Ein typisches Beispiel dafür sind Internet-Reisebuchungen, bei denen durch automatische Häkchensetzung häufig unbeabsichtigt auch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wird. Diese Praxis vieler Online-Anbieter wird jetzt verboten. Das Widerrufsrecht wird außerdem auf weitere Bereiche außerhalb des Online-Handels ausgedehnt. Kunden haben dadurch mehr Möglichkeiten, künftig ihre Rechte geltend zu machen. Kommt es jedoch zu Unklarheiten und Streitigkeiten, sollten Sie sich fachmännisch beraten lassen und möglicherweise einen Anwalt kontaktieren. Weitere Informationen finden Sie auch auf der folgenden Seite: anwaltskanzlei-online.de.

Imagecopyright: Thinkstockphotos, iStock, Anatoliy Babiy

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