Nächste Etappe im Kostenstreit zwischen Bremen und DFL
Bremen – Die Profifußballbranche schaut heute gebannt nach Bremen. Dort entscheidet das Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem Berufungsverfahren, ob die Deutsche Fußball Liga (DFL) an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen der Bundesliga zur Kasse geben werden darf.
Das Bundesland Bremen findet ja, verlor aber 2017 in erster Instanz und ging in Berufung. Es geht um Millionen. Sollte Bremen gewinnen, hätte das wohl weitreichende Signalwirkung.
Bremen schickt seit 2015 regelmäßig Gebührenbescheide an die DFL, die das operative Geschäft des Ligaverbandes führt, dem die 36 Vereine und Kapitalgesellschaften der 1. und 2. Bundesliga angehören. Es geht dabei um die Mehrkosten von Polizeieinsätzen bei sogenannten Rot-Spielen, bei denen wegen möglicher Fanrandale ein erhöhtes Polizeiaufkommen geboten ist. Das nächste dieser Risikospiel steht schon am Samstag an, wenn der Hamburger SV zu Gast bei Werder Bremen ist.
Vor dem Oberverwaltungsgericht geht es nun um ein Nordderby vor rund drei Jahren. Damals schickte die notorische klamme Hansestadt Bremen nach der Partie vom 19. April 2015 dem Ligaverband eine Rechnung von 425.000 Euro für Mehrkosten der Polizei. «Wir sehen nicht ein, dass die enormen Polizeikosten, die mit der Durchführung der Bundesliga verbunden sind, allein vom Steuerzahler getragen werden», sagte Bremens SPD-Innensenator Ulrich Mäurer.
Naturgemäß sahen die DFL und ihr Präsident Reinhard Rauball das anders. Der Verband klagte gegen den Bescheid und bekam im Mai 2017 vor dem Bremer Verwaltungsgericht Recht. Das Gericht folgte damals zwar im Grundsatz der Bremer Auffassung, dass die DFL Veranstalter sei. Aber dem Veranstalter sei es nicht möglich, die zu erwartende Gebührenlast vorher hinreichend zu kalkulieren. Es liege keine rechtmäßige Kostenvorschrift vor, meinte das Gericht, das den Bescheid als rechtswidrig zurückwies.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich in Zukunft auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Thema befassen muss. Denn gegen das Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts gäbe es die grundsätzliche Möglichkeit einer Revision. Und die wollen beide Kontrahenten im Falle einer Niederlage nutzen.
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(dpa)