Monopolkommission: Bundesliga-Vermarktung neu regeln

Berlin – Die Monopolkommission hat sich für verbrauchernahe Auflagen bei der Vermarktung von Übertragungsrechten für Bundesligaspiele ausgesprochen. Die zentrale Vermarktung durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) in ihrer bisherigen Form lehnen die Wettbewerbshüter ab.

In ihrem am 20. September in Berlin vorgelegten Gutachten empfiehlt die Kommission «aus Gründen der Rechtssicherheit, die bisherige Praxis nicht weiter fortzusetzen».

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Expertengremium, das die Politik in Wettbewerbsfragen berät. Sie hat nicht die Befugnisse des Kartellamtes. Das Amt hat die zentrale Vermarktung bisher unter Auflagen erlaubt.

Das Verfahren sollte künftig auf Basis umfassender Untersuchungen erfolgen, empfiehlt die Kommission. Insbesondere die Zuschauerpräferenzen sollten vor Billigung eines Vermarktungsmodells, an dem nur Vereine und Medienanbieter beteiligt sind, ermittelt werden. Insgesamt sollte die Vermarktung auch auf europäischer Ebene mehr abgestimmt werden.

«Ziel der … Auflagen ist es sicherzustellen, dass die Verbraucher trotz der Monopolstellung der DFL hochwertige Fußballübertragungen zu fairen Preisen erhalten, und zwar sowohl im freien Fernsehen als auch über Bezahlangebote», schreibt die Monopolkommission. Die Wettbewerbssituation sei schwierig einzuschätzen, da die Nachfrage der Medienanbieter sich zumindest teilweise von den Zuschauerpräferenzen ableite. Außerdem müssten Verhältnisse auf nationaler Ebene und internationalen Märkten beachtet werden.

Die Vermarktung von Übertragungsrechten über die Medien ist die wichtigste Einnahmequelle für den deutschen Profi-Fußball. Die Rechte werden von der DFL zentral an Fernsehsender und andere Medienanbieter vergeben. Im Juni schloss die DFL Vierjahresverträge ab, die von der Saison 2017/18 an gelten und die Rekordsumme von insgesamt 4,64 Milliarden Euro einbringen.

Fotocredits: Uli Deck
(dpa)

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