Maklerprovision: Wer zahlt sie beim Immobilienverkauf?
Es gibt zahlreiche Gründe, die dazu führen können, dass eine Immobilie verkauft werden muss: Vielleicht haben Sie geerbt, vielleicht fühlen Sie sich in Ihrem Eigenheim nicht mehr wohl oder Sie müssen aus finanziellen Gründen ein Objekt verkaufen. In jedem Fall wollen Sie den Immobilienverkauf schnell und unkompliziert über die Bühne bringen – und zwar zu einem bestmöglichen Preis. Ein erfahrener Makler kann Ihnen dabei helfen.
Ein entscheidender Punkt bei der Frage, ob für den Immobilienverkauf ein Makler beauftragt wird oder nicht, ist jedoch immer die Maklerprovision, die dem Experten nach der erfolgreichen Vermittlung zusteht. In dieser Hinsicht gibt es viele Unsicherheiten: Wie hoch ist die Maklerprovision? Und wird sie vom Käufer oder Verkäufer getragen? Wir möchten in diesem Artikel etwas Licht ins Dunkel bringen und Ihnen somit vielleicht auch die Angst davor nehmen, einen Makler für Ihren Immobilienverkauf zu beauftragen.
Was ist die Maklerprovision?
Grundsätzlich gilt: Es ist immer eine gute Idee, einen Makler für den Immobilienverkauf zu beauftragen. Vor allem die Ortskenntnis eines regionalen Immobilienmaklers wird beim Verkauf laut city-immobilienmakler.de zu einem wichtigen Vorteil: Ein solcher Makler kennt den Markt sehr gut und weiß daher, wie er die besten Konditionen für den Verkäufer aushandelt und die Immobilie schnell und effektiv vermittelt.
Allerdings zögern dennoch viele Verkäufer, einen Makler zu Rate zu ziehen. Der Grund dafür besteht darin, dass sie hohe Maklerprovisionen fürchten. Wenn Sie einen Makler beauftragen, wird ein Maklervertrag abgeschlossen. Sobald der Experte seine Aufgabe erfüllt – also das Objekt erfolgreich vermittelt – hat, bekommt er seinen Lohn. Dieser wird als Maklerprovision, Maklercourtage oder Maklergebühr bezeichnet.
Wie hoch ist die Maklergebühr beim Immobilienverkauf?
Wie hoch die Maklerprovision ausfällt, hängt von unterschiedlichen Kriterien ab – wie zum Beispiel:
- Bundesland
- regionaler Immobilienmarkt
- Immobilienwert
Beim privaten Verkauf beträgt die Provision meist drei bis sieben Prozent des Kaufpreises der Immobilie. Hat ein Objekt also beispielsweise einen Kaufpreis von 350.000 Euro und die Maklerprovision beläuft sich auf 4 Prozent, so liegt die Maklergebühr bei insgesamt 14.000 Euro. Teilweise haben Sie die Möglichkeit, die Maklerprovision beim Immobilienkauf zu verhandeln. Das gilt vor allem dann, wenn Sie ein Kaufobjekt haben, welches sehr begehrt ist und sich wahrscheinlich zu einem hohen Preis vermitteln lässt. In diesem Fall können Sie durchaus mit dem Immobilienmakler über einen Preisnachlass sprechen.
Käufer oder Verkäufer: Wer übernimmt die Maklergebühr beim Immobilienverkauf?
Bei der Frage, ob die Maklerprovision vom Verkäufer oder Käufer getragen werden muss, gibt es große Unsicherheiten. Vor dem Jahresende 2020 gab es in den einzelnen Bundesländern diesbezüglich abweichende Regelungen: Teils musste die Maklerprovision allein vom Käufer getragen werden, in anderen Bundesländern wurden die Kosten zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Diese regionalen Unterschiede führten unter Verkäufern und Käufern zu Verwirrung, Sie waren ein häufiger Grund dafür, dass Verkäufer beim Immobilienverkauf lieber auf einen Makler verzichteten.
Neues Gesetz seit Ende 2020 zur Begleichung der Maklergebühren
Im August 2019 entschied die Bundesregierung im Rahmen des Wohnpakets, dass die Maklergebühr bei privaten Immobilienverkäufen in Zukunft grundsätzlich zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden soll. Damit soll die Provisionsregelung bundesweit vereinheitlicht werden und von Anfang an für klare Bedingungen zwischen Verkäufer und Käufer sorgen.
Das neue Gesetz soll außerdem Immobilienkäufer entlasten, da die Immobilienpreise stetig steigen und sich somit die Kaufnebenkosten etwas reduzieren. Zudem profitieren ohnehin sowohl Käufer als auch Verkäufer von der Beauftragung eines Maklers, sodass es nicht gerechtfertigt ist, den Käufer die Kosten allein tragen zu lassen. Das neue Gesetz gilt in Deutschland seit dem 23. Dezember 2020.
Wie wird die Maklerprovision unter Käufer und Verkäufer aufgeteilt?
Demzufolge darf maximal die Hälfte der Maklerprovision an den Käufer weitergegeben werden – also bis zu 50 Prozent. Das heißt im Klartext: Wenn Sie als Immobilienverkäufer sich mit dem Makler auf eine Verkaufsprovision von 4 Prozent einigen, darf dieser vom Käufer ebenfalls höchstens 4 Prozent Provision verlangen. Um den Käufer zu schützen, darf der Immobilienkäufer auch erst zur Zahlung des Provisionsanteils aufgefordert werden, nachdem Sie als Verkäufer Ihren Anteil beglichen haben. `
Gibt es Ausnahmen vom neuen Gesetz zur Maklerprovision?
Das neue Gesetz gilt nur für private Objekte – also Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen – und auch nur dann, wenn ein nichtgewerblicher Käufer sich für die Immobilie entscheidet. Alle anderen Objekte wie gewerbliche Immobilien, Häuser mit gemischter Nutzung, Baugrundstücke und Anlageimmobilien wie Mehrfamilienhäuser unterliegen der neuen Provisionsregelung nicht. Hier ist es auch weiterhin zulässig, dass beispielsweise nur der Käufer die Maklerprovision tragen muss – selbst, wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde.
Fazit: Trotz Maklerprovision lohnt sich ein Makler beim Immobilienverkauf
Auch, wenn Sie als Verkäufer einen Teil der Maklerprovision zahlen müssen, lohnt sich in aller Regel die Beauftragung eines Immobilienmaklers. Durch seine Unterstützung können Sie viel Zeit und Arbeit sparen, werden Ihr Objekt schneller vermitteln und vor allem auch einen höheren Verkaufspreis erzielen. Der Immobilienmakler kümmert sich um alles und Sie können sich entspannt zurücklehnen. Die zusätzlichen Kosten für den Makler machen sich daher in den meisten Fällen bezahlt.
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