Kind klagt nach 50+1-Ablehnung vor Landgericht Frankfurt
Fußball /
28 Jul 2018
/
Hannover (dpa) – Hannovers Clubchef Martin Kind wird nach der Ablehnung der Sondergenehmigung bei der 50+1-Regel durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) auch vor dem Landgericht Frankfurt klagen.
Dies bestätigte der Chef des niedersächsischen Bundesligisten bei Sky Sport News HD. «Ich wollte es nicht Richtern überlassen, wie sich ein Markt der Zukunft darstellen soll. Jetzt wird die Klage eingereicht und sie könnte mit dem Ergebnis enden, dass 50+1 nicht mehr bestätigt wird», erklärte Kind. «Dann werden sich die Spielregeln im deutschen Markt deutlich verändern.»
Kind hatte bereits das Ständige Schiedsgericht der Lizenzligen angerufen, nachdem die DFL am 18. Juli den Ausnahmeantrag nicht genehmigte.
Fotocredits: Peter Steffen
(dpa)