Keita-Anwalt legt Einspruch gegen Strafbefehl ein
Leipzig – Der Anwalt von RB Leipzigs Mittelfeldstar Naby Keita hat Einspruch gegen den Strafbefehl wegen Urkundenfälschung eingelegt. Dieser sei am 2. November beim Amtsgericht Leipzig eingegangen, wie Gerichtssprecher Stefan Blaschke am Montag der dpa bestätigte.
Zuvor hatte die «Sport-Bild» über den Einspruch berichtet. Der Verteidiger des 22 Jahre alten Fußball-Profis wird nun Einsicht in die Akten nehmen. Keita soll Anfang Dezember 2016 und sechs Wochen später gefälschte Führerscheine aus seiner Heimat Guinea vorgelegt haben, um diese umschreiben zu lassen. «Wir gehen nach eingehenden Gesprächen nicht davon aus, dass es sich um eine Fälschung handelt», hatte Bundesligist RB Leipzig über einen Sprecher nach Bekanntwerden mitgeteilt.
Nach dem Einspruch durch Keitas Anwalt gibt es vier Szenarien, wie es im Fall des Nationalspielers vor Gericht weitergeht. Es kommt zur einer möglicherweise öffentlichen Hauptverhandlung, Keita könnte den Einspruch wieder zurücknehmen, die Staatsanwaltschaft könnte den Strafbefehl zurücknehmen oder das Verfahren wird gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Keita war nach Bekanntwerden der Vorwürfe am Samstag beim 2:1 von RB über Hannover 96 eingewechselt worden. Trainer Ralph Hasenhüttl hatte betont, dass der Verzicht auf den Mittelfeldspieler in der Startformation bereits vorher festgestanden und nichts mit der Strafanzeige zu tun gehabt hätte.
Keita war im Sommer 2016 nach zwei Jahren von Red Bull Salzburg nach Leipzig zum aktuellen Tabellenzweiten gewechselt. Zuvor hatte er eine Saison in Istres in Frankreich gespielt. Nach der laufenden Spielzeit wird er für 70 Millionen Euro in die englische Premier League zum FC Liverpool wechseln.
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(dpa)