Innerorts vor Steigung zu schnell überholt: Fahrverbot gilt
Bamberg – Wer innerorts viel zu schnell fährt, um vor einer Steigung zu überholen, begeht einen grob fahrlässigen Pflichtverstoß. Das gilt auch auf einer gut ausgebauten und einsehbaren Straße.
Neben der Geldstrafe ist auch ein Fahrverbot fällig. Denn auf eine Ausnahme davon ist nicht zu hoffen, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg, auf das der ADAC hinweist (Az.: 2 Ss OWi 63/18).
Ein Autofahrer überholte innerorts auf einer gut ausgebauten, einsehbaren und geraden Straße einen langsamen Bus, um diesen vor einer sich anschließenden Passstrecke hinter sich zu lassen. Dabei fuhr er 32 km/h schneller als erlaubt. Ein Bußgeld von 240 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot waren die Folge. Sein Einspruch: Für ein Fahrverbot sei ein grober Pflichtverstoß nötig. Da er ohne jemanden zu gefährden überholt hätte, sei das nicht der Fall gewesen. Das Amtsgericht gab ihm zunächst recht und strich das Fahrverbot.
Das Oberlandesgericht sah das anders. Zwar könne vom Fahrverbot bei einem Regelfall auch abgesehen werden, wenn kein grober Pflichtverstoß vorliegt. Doch sei das gerade eben nicht der Fall. Die Ausführungen des Fahrers in Bezug auf die gut einsehbaren Bedingungen und die sich anschließende Passstraße ohne Überholmöglichkeit wertete das Gericht nicht als entlastend. Bewusstes Überholen innerorts mit viel zu hohem Tempo sah das Gericht als grob fahrlässig an und bestätigte das Fahrverbot.
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(dpa/tmn)