Handy während der Fahrt angeschlossen – Bußgeld?
Landstuhl – Sein Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen, um es in eine Ladestation zu stecken, kann erlaubt sein. Das lässt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Landstuhl herauslesen, auf das der ADAC hinweist (Az.: 2 OWi 4286 Js 12961/16).
Während der Fahrt nahm ein Autofahrer sein Mobiltelefon in die Hand, um es in die Ladestation zu stecken. Das beobachtete eine Polizeistreife, die daraufhin ein Bußgeld wegen verbotener Handynutzung verhängte. Dagegen legte der Fahrer Einspruch ein.
Zu Recht, entschied der Richter. Denn für eine Strafe müsse immer ein Bezug zu einer Telefonfunktion gegeben sein. Nur das reine Umlegen des Handys reicht dafür nicht aus. Dass andere Gerichte bereits einen Ladevorgang als Telefonfunktion werteten, sei nicht richtig. Denn es sei ja gestattet, mit Freisprechanlage oder Headset während der Fahrt am Steuer zu telefonieren. So ist es nicht ordnungswidrig, das Handy dafür in den funktionstüchtigen Zustand zu versetzen.
Auch konnten die Polizisten keine Angaben dazu machen, wie die konkrete Handynutzung genau ausgesehen haben soll. Im Protokoll fand sich dazu nichts. Daher wurde der Fahrer freigesprochen.
Fotocredits: Monika Skolimowska
(dpa/tmn)