Haben Babys Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen?
Kempten – Flugtickets für Babys und Kleinkinder sind oft stark vergünstigt oder sogar kostenlos zu bekommen. Doch hat der Nachwuchs auch Anrecht auf Entschädigungszahlungen bei Verspätungen? Sobald ihre Eltern für das Ticket bezahlt haben, lautet die Antwort ja.
«Kinder haben dann einen vollen Anspruch auf Entschädigung», sagt Reiserechtsexperte Ernst Führich aus Kempten. Anders sieht die Rechtslage aus, wenn kleine Kinder kostenlos mitfliegen. Dann bestehe für sie kein Anspruch auf Entschädigung, stellt der Fachmann klar.
Auf dem Schoß eines Elternteils fliegen Babys und Kleinkinder bis zwei Jahre zum Beispiel bei Lufthansa auf innerdeutschen Strecken kostenlos mit, auf allen anderen kostet ihr Ticket zehn Prozent des Normaltarifs – in diesem Fall könnten die Eltern bei starken Verspätungen aber entsprechend auch eine volle Entschädigung für ihr Kind einfordern.
Führich bezieht sich bei seinen Einschätzungen auf die
EU-Fluggastrechteverordnung. Diese sieht bei Annullierungen und Verspätungen von mehr als drei Stunden bei einer Flugstrecke von bis 1500 Kilometern 250 Euro pro Person vor. Bei Strecken von 1500 bis 3500 Kilometern sind es 400 Euro, über 3500 Kilometern 600 Euro. Ausgenommen sind unter anderem Fluggäste, die kostenlos reisen.
Fotocredits: Soeren Stache
(dpa/tmn)