Gut zu wissen: Neuregelungen ab 1. Juli
Kein Amalgam für Kinder, mehr Rente, Mindestabhebesumme am Geldautomaten, Warnhinweise für Schmerzmittel, letzte Frist für die Abgabe von Waffen: Das ändert sich alles zum 1. Juli 2018.
Zahnarztbesuch: Kein Amalgam für Kinder und Schwangere
Ab dem ersten Juli dürfen Zahnärzte Schwangeren, stillenden Müttern und Kindern unter 15 Jahren keine Amalgamfüllungen mehr einsetzen. Der Hintergrund hierbei ist, dass das Material Quecksilber enthält, das bereits in geringen Mengen toxisch ist.
Stattdessen erhält dieser Personenkreis ab sofort Kunststoff-Füllungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen auch gezahlt werden. Die Gesundheitsgefährdung durch Amalgam wird zwar als gering eingeschätzt, allerdings nur, wenn die Füllungen intakt sind. Es ist also ratsam, sie vom Zahnarzt regelmäßig checken zu lassen.
Drei Prozent mehr Rente
Gute Nachricht für die 21 Millionen Rentner in West und Ost: Es gibt 3,22 Prozent mehr für Senioren in den alten Bundesländern und 3,37 Prozent mehr für Senioren in den neuen. Der Rentenwert in den neuen Bundesländern erhöht sich damit auf über 95 Prozent der Renten im Westen. Geplant ist, dass für alte und neue Bundesländer am ersten Juli 2024 der gleiche Rentenwert gelten soll.
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Mindestausgabe am Geldautomaten
Einige Banken haben bereits eine Mindestgrenze beim Geldabheben eingeführt, die ING Diba zieht jetzt nach: Ab dem ersten Juli beträgt für die Kunden der Bank der Mindestbetrag beim Abheben an Geldautomaten 50 Euro. Hintergrund ist, dass Direktbanken wie die ING Diba so gut wie keine eigenen Geldautomaten besitzen. Wenn Direktbankkunden Geld abheben, müssen diese Banken jedes Mal Gebühren an die Bank zahlen, die den Geldautomaten aufgestellt hat. Die Mindestgrenze soll nun helfen, diese Kosten zu verringern.
Schmerzmittel mit Warnhinweisen
Zukünftig werden frei verkäufliche Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Aspirin auf dem Behältnis und der Verpackung mit Warnhinweisen versehen sein. Grund ist eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Sie soll dafür sorgen, dass Patienten besser vor den Gefahren bei zu langer Einnahme dieser Schmerzmittel gewarnt werden.
Letzte Frist bei der Waffenabgabe
Seit geraumer Zeit gibt es die Möglichkeit, illegale scharfe Waffen straffrei abzugeben. Diese Möglichkeit läuft am sechsten Juli aus. Danach drohen bis zu fünf Jahre Haft. Wer also noch Opas Luger auf dem Schlafzimmerschrank liegen hat, sollte sich jetzt besser mit der Abgabe beeilen. Die Waffen können bei den hiesigen Polizeibehörden abgegeben werden. Die straffreie Rückgabe wurde eingeführt, um Personen eine Rückgabemöglichkeit zu bieten, die beispielsweise durch eine Erbschaft an eine scharfe Waffe und/oder Munition gekommen sind.
Bildquelle: Bildquelle, 2264144, marcioandrei
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