Glatte Straße: Schleudern ohne Anlass spricht für Fahrfehler
Frankfurt/Main – Gerät ein Autofahrer auf glatter Straße ohne äußeren Anlass ins Schleudern, spricht der sogenannte Anscheinsbeweis für einen Fahrfehler. Für Schäden aus folgenden Unfällen muss der Fahrer dann unter Umständen haften.
Das besagt ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 22 U 89/14), über das die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Auf der Autobahn kam ein Autofahrer bei winterlichen Verhältnissen ins Schleudern. Dadurch musste ein nachfolgendes Auto auf den Standstreifen ausweichen und touchierte die Leitplanken. Den Schaden von 7500 Euro sollte der Vorausfahrende bezahlen.
Dem gab das Gericht statt. Der erste Anschein spreche dafür, dass ein auf glatter Straße ins Rutschen kommendender Autofahrer einen Fahrfehler begangen habe. Denn entweder war seine Geschwindigkeit unangepasst oder die Aufmerksamkeit zu gering. Der Fahrer habe das Gegenteil nicht beweisen können. Auch nachfolgende Autofahrer müssen zwar bei glatten Straßen besonders vorsichtig sein und mit dem Rutschen der anderen rechnen. Ein Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht hätte der Vorausfahrende aber beweisen müssen. Das gelang nicht. Vielmehr sei anzunehmen, das dieser das andere Auto erst überholt hatte und dann ins Schleudern geraten sei.
Fotocredits: Marcus Brandt
(dpa/tmn)