Geht’s noch? Gema will das singen von Kinderliedern bezahlt haben!
Als wenn das Leben nicht schon teuer genug ist und es ausreichend Gesetze und Pflichten geben würde. Jetzt hat die Gema sich einen neuen Clou überlegt: Kindergärten, die mit ihren Kids Lieder singen, sollen ab demnächst Gebühren zahlen.
Kinderlieder gehören irgendwie zur Bildung dazu. Wer erinnert sich nicht mit einem Lächeln auf dem Gesicht an seine Grundschul- oder Kindergartenzeit und an die Lieder, die man dort voller Überzeugung mit seinen Freunden gesungen hat?
Schluss wird damit zwar nicht sein, aber die Kindergärtnerinnen bzw. Erzieherinnen werden die Lieder ab demnächst wohl mit einem Zähneknirschen aus den schränken holen. Der Grund dafür ist die Gema, die Kindertagesstätten künftig zur Kasse bitten will. Und zwar immer dann, wenn Liedtexte vervielfältigt werden oder sie öffentlich auftreten.
An Schulen läuft dies seit Jahren so. Dort wird es so geregelt, dass es einen Rahmenvertrag gibt, der besagt, dass die Stücke kopiert und vorgetragen werden, ohne, dass dafür die Gebühr zu entrichten ist. Dieser wäre für die Kindergärten auch äußerst sinnvoll, da die Einrichtungen sowieso schon wenig Geld zur Verfügung haben. Auch, wenn es sich nur um einen geringen Betrag handeln sollte, so ist es trotzdem eine zusätzliche Belastung. Zudem sollte kein Unterschied zwischen einer Schule und einer Kindertagesstätte gemacht werden.
Was ist die Gema eigentlich?
„Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Das bedeutet im Klartext, dass die Gema sich um die Überwachung der Nutzungsrechte von Urhebern aus den Bereichen Komponisten, Textdichtern und Verlegen kümmert.Wer also beispielsweise ein Café oder eine Diskothek betreibt und dort Songs spielt, der muss eine gewisse Gebühr entrichten. Wie hoch diese ausfällt, richtet sich nach den gespielten Stücken.