Gasautos nicht mit leerem Tank zur HU fahren
Auto /
06 Mai 2020
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Köln – Bevor sie zur Hauptuntersuchung (HU) fahren, tanken Besitzer von Fahrzeugen mit Flüssig- oder Erdgasantrieb besser noch einmal Gas nach. Denn der Gastank muss nach Angaben des Tüv Rheinland aus technischen Gründen bei der Prüfung mindestens halb voll sein.
Neben den Prüfpunkten, die alle Fahrzeuge absolvieren müssen, steht bei Autos, die mit Flüssiggas (LPG) oder Erdgas (CNG) betrieben werden können, eine gesonderte Gasprüfung an. Dabei wird besonders auf Dichtigkeit geprüft. Das ist auch der Grund, warum die Halter mit Mehrkosten von rund 26 Euro rechnen müssen, so der Tüv Rheinland.
Fotocredits: Marijan Murat
(dpa/tmn)