Fußgänger hat beim Überqueren der Straße Sorgfaltspflichten

Düsseldorf – Wer als Fußgänger von rechts sorglos auf die Straße spaziert, muss nach einem Unfall mit einem von links kommenden Auto überwiegend haften.

Eine geringe Mithaftung für den Autofahrer ergibt sich nur aus der Betriebsgefahr des Autos. Das zumindest zeigt ein Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf, über das die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins(DAV)berichtet (Az.: I-1 U 196/14).

Ein Mann in dunkler Kleidung wollte bei regnerischem Wetter in der Dämmerung gemeinsam mit seiner Frau über die Straße gehen. Dabei erfasste ihn ein aus seiner Sicht von links kommendes Auto. Ein Gericht verurteilte den Fahrer zur Übernahme des Schadens in Höhe von 40 Prozent, denn er sei ohne Abblendlicht gefahren.

Diesen Sachverhalt konnte das Oberlandesgericht aber nicht klären. Der Fußgänger sei für den Unfall hauptsächlich verantwortlich. Denn dieser sei ohne entsprechende Sorgfaltspflichten über die Straße gelaufen. Wenn ein Fußgänger von rechts auf die Straße tritt, spreche der Anscheinsbeweis bei einem von links kommenden Auto dafür, dass der Fußgänger die Schuld am Unfall trägt.

Lediglich aus der Betriebsgefahr des Autos sei die vom Gericht verhängte Mithaftung von 20 Prozent für den Autofahrer zu begründen.

Fotocredits: Federico Gambarini
(dpa/tmn)

(dpa)
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